Lieferung und Installation von Medientechnik für Sitzungsräume im Börsenhof A

Was wird ausgeschrieben
Die Bremische Bürgerschaft schreibt die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Medientechnik für die Sitzungsräume im Gebäude Börsenhof A aus. Der Auftrag beinhaltet zudem Serviceleistungen nach der Installation. Die Vergabe erfolgt als ein Los.
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Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Medientechnik für die Sitzungsräume im Gebäude Börsenhof A sowie Serviceleistungen nach der Installation
Die Bremische Bürgerschaft modernisiert die medientechnische Ausstattung ihrer Sitzungsräume im Gebäude Börsenhof A in Bremen. Der Auftrag umfasst die komplette Lieferung, fachgerechte Montage und Inbetriebnahme der Geräte sowie anschließende Wartungs- und Serviceleistungen. Da es sich um ein einzelnes Los handelt, müssen Bieter das gesamte Leistungspaket aus einer Hand anbieten. Der Zuschlag wird ausschließlich über den Preis ermittelt, sofern die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind.
Zentrale Anforderungen
1 Punkte- Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Aufteilung in Lose
1 LotLieferung, Montage und Inbetriebnahme der Medientechnik für die Sitzungsräume im Gebäude Börsenhof A und Serviceleistungen nach der Installation
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Der Zuschlag wird, sofern alle Mindestanforderungen erfüllt sind, auf das nach § 58 Abs. 1 VgV wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage des Preises zu 100%. Bei identischem Preis, entscheidet das Los.
Zeitplan
- 16. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung