Lieferung und Installation eines Patientenmonitoringsystems für 16 Intensivbetten
Was wird ausgeschrieben
Das Klinikum Osnabrück schreibt die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines Patientenmonitoringsystems für einen neuen Intensivbereich mit 16 Arbeitsplätzen aus. Der Auftrag umfasst neben der Hardware auch die zentrale Überwachung und Systemanbindung an die bestehende Infrastruktur. Die Ausführungsfrist für das Projekt beträgt 90 Tage.
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Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Einweisung eines Patientenmonitoringsystems zur Ausstattung eines zusätzlichen Intensivbereichs mit 16 Monitorarbeitsplätzen einschließlich zentraler Überwachung und Systemanbindung.
Das Klinikum Osnabrück erweitert seine Intensivkapazitäten und sucht einen Anbieter für ein neues Patientenmonitoringsystem. Dabei handelt es sich um die Ausstattung von 16 Intensivbetten mit stationären und mobilen Monitoren, die zentral vernetzt und in das bestehende System des Krankenhauses integriert werden müssen. Da das Klinikum bereits Technik des Herstellers Philips nutzt, ist eine entsprechende Kompatibilität für die Systemanbindung erforderlich. Der Auftrag umfasst neben der Lieferung auch die fachgerechte Installation, Inbetriebnahme sowie die Einweisung des medizinischen Personals. Die Umsetzung des Projekts ist innerhalb von 90 Tagen vorgesehen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis der Eignung zur Durchführung der Installation und Inbetriebnahme
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die in den §§ 123 und 124 GWB sowie in ergänzenden nationalen Vorschriften genannten Ausschlussgründe werden vollumfänglich berücksichtigt. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Ein entsprechender Nachweis ist auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen. Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB). Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB). Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung (§§ 261, 129a StGB). Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB). Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Korruptionsdelikte (§§ 299, 331 bis 335 StGB). Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Menschenhandel, Zwangsprostitution oder Ausbeutung (§§ 232, 233 StGB). Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Steuerhinterziehung oder Nichtzahlung von Steuern und Abgaben (§ 370 AO). Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB). Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Verstoß gegen umweltrechtliche Vorschriften. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Verstoß gegen sozialrechtliche Vorschriften. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Verstoß gegen arbeitsrechtliche Vorschriften. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Zahlungsunfähigkeit im Sinne der Insolvenzordnung. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Antrag auf Eröffnung. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Einstellung der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Verfahren mit ähnlicher Zielsetzung wie die Insolvenz. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Schwere berufliche Verfehlung, die die Integrität infrage stellt. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Wettbewerbswidrige Absprachen (§ 298 StGB oder Kartellrecht). Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Vorliegen eines Interessenkonflikts, der eine ordnungsgemäße Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen kann. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Vorbefassung, die zu einer unzulässigen Wettbewerbsverzerrung geführt hat. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Nachweislich mangelhafte Leistung bei einem früheren öffentlichen Auftrag, die zur Kündigung, Schadensersatzforderung oder vergleichbaren Sanktionen führte. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB: Täuschung der Vergabestelle oder unzulässiger Versuch der Beeinflussung des Vergabeverfahrens. Gem. § 56 Abs. 2 VgV kann der Auftraggeber den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Aufteilung in Lose
1 LotBeschafft wird ein Patientenmonitoringsystem zur Erweiterung des im Klinikum bestehenden Patientenmonitoringsystems für einen zusätzlichen Intensivbereich mit 16 Bettplätzen. Im Klinikum ist bereits ein Patientenmonitoringsystem des Herstellers Philips in mehreren Intensivbereichen sowie in den Operationssälen im Einsatz. Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung, betriebsfertige Installation, Inbetriebnahme und Einweisung von stationären Patientenmonitoren, mobilen Transportmonitoren, Sondermodulen, zentraler Überwachungseinheit, Remote-Anbindung sowie Zubehör. Die zu liefernden Systeme müssen vollständig in die bestehende medizintechnische Infrastruktur integrierbar sein und insbesondere die Anforderungen an Datenkommunikation, Schnittstellenkompatibilität, zentrale Überwachung und Transportmonitoring erfüllen.
Zeitplan
- 4. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung