Lieferung und Einbau von Objekttüren für das Neustadt-Forum Nikolai Ostrowski in Hoyerswerda

Status
Vergeben
Angebotsfrist
07.04.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt HoyerswerdaProfil ansehen
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
04.03.2026
Bekanntmachungsnummer
152124-2026
Verfahrensnummer
019cb2ab-cd22-4255-8b87-8627fa6fce32
CPV-Codes
45000000 · Bauarbeiten; 45421131 · Einbau von Türen

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Hoyerswerda schreibt im Rahmen der Sanierung und Erweiterung des Neustadt-Forums Nikolai Ostrowski das Gewerk Objekttüren aus. Es handelt sich um die Herstellung, Lieferung und Montage der Türen für das umgebaute Jugendklubhaus sowie die neuen Anbauten und das geplante Planetarium. Die Vergabe erfolgt als Einzelgewerk im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Neustadt-Forum "Nikolai Ostrowski" - OSSI - Hoyerswerda; Los 1.13 - Objekttüren

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda Umfassende Sanierung und Erweiterung des Kinder-, Jugend-, Familien-, Begegnungs- und Bildungszentrums Los 1.13 - Objekttüren; Vergabe-Nr. OB/02.01/26/08-VOB

    Die Gesamtbaumaßnahme umfasst den Umbau des ehemaligen Jugendklubhauses (Saal mit Sozialanbau) sowie die Erweiterung dieses vorhandenen Gebäudebestandes um Anbauten in Pavillonform für die Kinder- und Jugendarbeit und Flächen für Beratung und Verwaltung der Einrichtung. Weiterhin wird für das im Stadtraum umzusetzende Planetarium ein Neubau an zentraler Stelle errichtet. Der Freiraum wird in Teilflächen aufgewertet. Die Leistungen umfassen die Herstellung, Lieferung und den Einbau von Objekttüren teilweise mit rauch- und brandschutztechnischen Anforderungen für die Bauteile 1 – Saalanbau, Bauteil 2 -Saal, Bauteil 3.1- Büros, Bauteil 3.2-Planetarium und Bauteil 3.3-Werkstatt / Jugendarbeit. Die Bestandsgebäude Bauteil 1 und Bauteil 2 sind in Fertigteilleichtbeton (EG) und Schwerbeton (KG) errichtet. Die Neubauten, Bauteil 3.1 + 3.3 sind in KS-Mauerwerk errichtet worden. Das Planetarium, Bauteil 3.2 ist in Vollbeton errichtet worden. Alle Bauteile erhalten ein WDVS in einer Stärke von 16 cm + Putz und Anstrich. Die Innenwände bestehen aus Trockenbau, KS-Mauerwerk, Leicht- und Schwerbeton sowie Stahlbeton. Ausführungszeitraum: Aufmaß: ab 19. KW 2026 Einbau Zargen: Bauteil 1 und Bauteil 2: 14.07.2026 bis 20.07.2026 Bauteil 3.1: 04.08.2026 bis 17.08.2026 Bauteil 3.2: 26.10.2026 bis 30.10.2026 Bauteil 3.3: 17.08.2026 bis 21.08.2026 Einbau Türblätter: alle Bauteile: nach Abstimmung mit der Bauleitung/Bauherr: 40. bis 43. KW 2026 Wichtige Grobmengen: BT1- Saalanbau: 14 Stück Innentüren mit Stahlzarge, Abm. ca. 1,01m/2,01…2,135 2 Stück Raumspartüren, Abm.: ca. 1,26m/2,135m 45 lfm WC-Trennwandsystem inkl. 17 Stück Türen 8 St.Schamwände 2 Stück Vorsatzrollladen für Ausgabefenster BT2 - Saal: 3 Stück Innentüren mit Stahleckzarge, Abm.: ca. 0,69…1,01m/2,01m 4 Stück T30-Türen 22 Stück Innentüren, Abm.: ca. 0,885…1,01m/2,01…2,135m 1 Stück Pendeltür, Abm.: ca. 1,01m/2,01m 1 Stück Schiebetür, Abm.: ca. 0,885/2,135m 1 Stück Vorsatzrollladen für Ausgabefenster BT 3.1 - Büros: 21 Stück Innentüren, Abm.: ca. 1,01m/2,135m 4,5 lfm WC-Trennwandsystem inkl. 2 Stück Türen BT 3.2 – Planetarium: 7 Stück T30-Türen, RC3, Abm.: 0,76…1,01m/2,01m 1 Stück t90-Tür, Abm.: 1,05m/2,01m BT 3.3 – Werkstatt / Jugendarbeit: 5 Stück Innentüren, Abm.: 0,885…1,01m/2,01…2,135m 35 Stück Bodenstopper, 33 Stück Wandstopper Vor genannte Türen einschließlich aller erforderlichen Türausstattungen Knauf/Klinke bzw. Klinke/Klinke, OTS, Erstprüfung, Inbetriebnahme, Prüfbücher

    Frist: 07.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre wegen Terrorismusfinanzierung, oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Erklärung des Bieters, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. 1.) Die Rechtsform der Bietergemeinschaft ist beliebig. Verlangt werden jedoch eine gesamtschuldnerische Haftung und die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters. 2.) Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufgefordert, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist wird sechs Kalendertage nicht überschreiten. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre wegen Terrorismusfinanzierung, oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Erklärung des Bieters, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. 1.) Die Rechtsform der Bietergemeinschaft ist beliebig. Verlangt werden jedoch eine gesamtschuldnerische Haftung und die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters. 2.) Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufgefordert, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist wird sechs Kalendertage nicht überschreiten. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 18.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 338094-2026
Vergleichbare Verfahren270vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag104 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 12 Vergaben

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MPMetallbau PapendickWegefarth2020.08.2026299 Tsd. €steigend
BUBau- und Möbeltischlerei Walter Henker, Inh. Ralf Henker e.K.Doberschau-Gaußig OT Gaußig2004.08.2026394 Tsd. €steigend
ASAkustik-, Stuck- und Trockenbau Sommer GmbHKirchdorf am Inn2024.07.202667 Tsd. €steigend
KTKrapp Tor-und Türtechnik GmbHHamburg2020.07.202692 Tsd. €steigend
PGPeters GmbH & Co. KGSohren2007.07.2026552 Tsd. €steigend
KTKrapp Tor- und Türtechnik I GmbHDinklage2029.06.2026460 Tsd. €steigend
SSSedlmeyr Spezialtüren GmbHFriedberg2015.06.2026163 Tsd. €steigend
OAobjekt+raum ausbausystemeDemitz-Thumitz2003.06.2026128 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (47) · Sachsen (36) · Niedersachsen (26) · Nordrhein-Westfalen (23) · Brandenburg (22) · Baden-Württemberg (21)

Laufende Rahmenverträge

bundesweit
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    05.12.2024noch 3 Monate05.12.2026
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  • Rahmenvertrag für Tiefbau-, Oberflächen- und Elektroarbeiten an StromnetzenElektromeister Thomas Kalliske +3 weitereNetzgesellschaft Potsdam GmbHPotsdam, Deutschland
    14,3 Mio. €
    05.12.2024noch 3 Monate05.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
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    04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Stadt Hoyerswerda

Aktiv seit 2025 · 4 Verfahren
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Verfahren pro Jahr2Ø seit 2025
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 4 seit 2025Spitze KW 5 · 2025 · 1

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
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