Sanierung Haus A in Potsdam: Tischlerarbeiten für Innentüren und Glastüranlagen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
04.05.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
01.04.2026
CPV-Codes
Einbau von Türen (45421131)
Bekanntmachungsnummer
224265-2026
Verfahrensnummer
7ba15cf2-f102-41ea-9db4-061d87eea07b

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen schreibt Tischlerarbeiten für die Sanierung des Hauses A in der Henning-von-Tresckow-Straße in Potsdam aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage von insgesamt 83 Innentüren, einer Haustüranlage, fünf Glastüranlagen sowie fünf Festverglasungen inklusive Dokumentation. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit dem Zuschlagskriterium des reinen Preises.

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Leistungsbeschreibung

Tischlerarbeiten - Innentüren

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Sanierung Haus A, HvT-Potsdam, 2. BA Henning-von-Tresckow-Str. 2-13, 14467 Potsdam, Tischlerarbeiten - Innentüren

    Im Rahmen der Sanierung des Hauses A (2.BA/ Verwaltungsgebäude) sind folgende Tischlerarbeiten Türen geplant, was Inhalt der vorliegenden Ausschreibung sind: - Außentürel. Haustür/Haustüranlage 1 Stück - Innentüren 83 Stück - Glastüranlagen 5 Stück - Festverglasung 5 Stück - Ausführungszeichnung und Dokumentation

    Frist: 04.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es finden die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB Anwendung. Darüber hinaus finden die Ausschlussgründe von § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Anwendung. Für Maßnahmen zur Selbstreinigung findet § 125 GWB Anwendung. Keine

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Es finden die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB Anwendung. Darüber hinaus finden die Ausschlussgründe von § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Anwendung. Für Maßnahmen zur Selbstreinigung findet § 125 GWB Anwendung. Keine

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 09.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 394977-2026

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