Lieferung und Ausgabe von Bekleidung und Schuhen für Geflüchtete

Status
Vergeben
Angebotsfrist
15.04.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
14.03.2025
CPV-Codes
Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör (18000000)
Bekanntmachung
evergabe.bayern.de
Bekanntmachungsnummer
168219-2025
Verfahrensnummer
e1a9f9a9-4704-433a-8e66-bd8651b65bc0

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Regierung von Unterfranken beauftragt die Lieferung und Ausgabe von Bekleidung einschließlich Schuhen für Asylbewerber und Flüchtlinge in der ANKER-Einrichtung Unterfranken in Geldersheim. Die Ausgabe soll zu vereinbarten Zeiten flexibel und durch qualifizierte Mitarbeitende erfolgen. Angebote müssen bis zum 15. April 2025, 08:00 Uhr, ausschließlich elektronisch eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Der AN übernimmt die Lieferung und Ausgabe von Bekleidung (inkl. Schuhen) an Asylbewerber und Flüchtlinge, die in der ANKER-Einrichtung Unterfranken (Conn-Str. 1, 97505 Geldersheim) untergebracht sind, gemäß den Vorgaben im Leistungsverzeichnis. Der AN führt diese Aufgabe - zu den vereinbarten Ausgabezeiten - flexibel mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht und zuverlässig durch.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Lieferung und Ausgabe von Bekleidung an Asylbewerber ANKER-Einrichtung Unterfranken

    Der AN übernimmt die Lieferung und Ausgabe von Bekleidung (inkl. Schuhen) an Asylbewerber und Flüchtlinge, die in der ANKER-Einrichtung Unterfranken (Conn-Str. 1, 97505 Geldersheim) untergebracht sind, gemäß den Vorgaben im Leistungsverzeichnis. Der AN führt diese Aufgabe - zu den vereinbarten Ausgabezeiten - flexibel mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht und zuverlässig durch.

    Frist: 15.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A ///// Information: Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Ggf. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen einzureichen. ///// Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Dokument "02.01_Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Ziffer 3 des Dokumentes „01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen“ verwiesen (Ausschlusskriterium). Vorzulegen mit dem Angebot vom Bieter sowie ggf. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft, reinen Unterauftragnehmern, eignungsverleihenden Unterauftragnehmern und rein eignungsverleihenden Dritten. ///// Eigenerklärung Sanktionen Russland: Mit der Verordnung EU 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument "02.03_Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 finden. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden (Ausschlusskriterium). Vorzulegen mit dem Angebot vom Bieter. ///// Unternehmensdaten: Das Dokument "02.02_Abfrage Wettbewerbsregister" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die übrigen Angaben benötigt die Zentrale Vergabestelle für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbes. gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), § 150a Gewerbeordnung (GewO), § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Dokument "02.02_Abfrage Wettbewerbsregister" für jedes Mitglied einzureichen. ///// Erklären Sie, ob Sie sich als Bewerber-/Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Dokumente "00.04_Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" und/oder "00.05_Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" sowie ggfs. auch bereits das Dokument "00.06_Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" ausgefüllt vor (Ausschlusskriterium). ///// Gemäß der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über das öffentliche Auftragswesen; Scientology-Organisation – Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Scientology-Organisation – öAScientO) vom 29. Oktober 1996 (AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44) ist vorliegend eine entsprechende Schutzerklärung abzugeben. Hierzu ist das Formblatt "Schutzerklärung Scientology" zu verwenden. Das Formblatt ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, hat der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft das Formblatt für die Gemeinschaft vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. ///// Das Formblatt "Eigenerklärung Masernschutz" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Besteht eine Bietergemeinschaft, hat der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft das Formblatt für die Gemeinschaft vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. ///// Das Formblatt "Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Besteht eine Bietergemeinschaft, hat der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft das Formblatt für die Gemeinschaft vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. ///// Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebots. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Lieferung und Ausgabe von Bekleidung an Asylbewerber ANKER-Einrichtung Unterfranken

Vgl. das Dokument "01.01_Verfahrenshinweise und Besondere Bewerbungsbedingungen"
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A ///// Information: Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Ggf. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen einzureichen. ///// Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Dokument "02.01_Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Ziffer 3 des Dokumentes „01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen“ verwiesen (Ausschlusskriterium). Vorzulegen mit dem Angebot vom Bieter sowie ggf. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft, reinen Unterauftragnehmern, eignungsverleihenden Unterauftragnehmern und rein eignungsverleihenden Dritten. ///// Eigenerklärung Sanktionen Russland: Mit der Verordnung EU 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument "02.03_Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 finden. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden (Ausschlusskriterium). Vorzulegen mit dem Angebot vom Bieter. ///// Unternehmensdaten: Das Dokument "02.02_Abfrage Wettbewerbsregister" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die übrigen Angaben benötigt die Zentrale Vergabestelle für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbes. gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), § 150a Gewerbeordnung (GewO), § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Dokument "02.02_Abfrage Wettbewerbsregister" für jedes Mitglied einzureichen. ///// Erklären Sie, ob Sie sich als Bewerber-/Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Dokumente "00.04_Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" und/oder "00.05_Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" sowie ggfs. auch bereits das Dokument "00.06_Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" ausgefüllt vor (Ausschlusskriterium). ///// Gemäß der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über das öffentliche Auftragswesen; Scientology-Organisation – Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Scientology-Organisation – öAScientO) vom 29. Oktober 1996 (AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44) ist vorliegend eine entsprechende Schutzerklärung abzugeben. Hierzu ist das Formblatt "Schutzerklärung Scientology" zu verwenden. Das Formblatt ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, hat der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft das Formblatt für die Gemeinschaft vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. ///// Das Formblatt "Eigenerklärung Masernschutz" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Besteht eine Bietergemeinschaft, hat der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft das Formblatt für die Gemeinschaft vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. ///// Das Formblatt "Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Besteht eine Bietergemeinschaft, hat der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft das Formblatt für die Gemeinschaft vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. ///// Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebots. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 08.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 296537-2025

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