Lieferung weißer Funktionssocken im Rahmenvertrag

Status
Vergeben
Angebotsfrist
29.08.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Bayern, Schleswig-Holstein, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
10.07.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör (18000000)
  • Kleidung (18300000)
  • Unterwäsche (18310000)
  • Socken (18317000)
Bekanntmachung
vergabe.bwbm.de
Bekanntmachungsnummer
410893-2024
Verfahrensnummer
63c41c54-647d-4d6d-bbe7-4f556092d4db

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Bw Bekleidungsmanagement GmbH beschafft weiße Funktionssocken unter der Kennung 12760F in zwei Rahmenvertragslosen. Je Los sind mindestens 75.500 Paar, zusätzlich geschätzt 172.000 Paar und maximal 321.750 Paar vorgesehen. Die Lieferungen erfolgen für die Regionen DE265 und DEF0B im Zeitraum vom 1. November 2024 bis zum 31. Oktober 2028; Angebote müssen bis zum 29. August 2024 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Funktionssocken, weiß, ASD Nr.12760F im Zeitraum vom 01.11.2024 bis 31.10.2028.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Funktionssocken, weiß, Rahmenvereinbarung

    Funktionssocken, weiß, ASD 12760F Mindestbestellmenge: 75.500 Paar zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 172.000 Paar Maximalmenge: 321.750 Paar

    Frist: 29.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Funktionssocken, weiß, Rahmenvereinbarung

    Funktionssocken, weiß, ASD 12760F Mindestbestellmenge: 75.500 Paar zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 172.000 Paar Maximalmenge: 321.750 Paar

    Frist: 29.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Siehe Übersicht geforderte Nachweise Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Angebots. Die BwBM kann im Rahmen der Angebotsprüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer angemessenen Frist (2 bis 3 Tage) nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle. Wertungsrelevante Bestandteile werden nicht nachgefordert. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss des Angebots.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Funktionssocken, weiß, Rahmenvereinbarung

Qualität
30 %
Qualität
10 %
Qualität
10 %
Qualität
10 %
Preis
40 %

LOT-0002 · Funktionssocken, weiß, Rahmenvereinbarung

Qualität
30 %
Qualität
10 %
Qualität
10 %
Qualität
10 %
Preis
40 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Siehe Übersicht geforderte Nachweise Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Angebots. Die BwBM kann im Rahmen der Angebotsprüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer angemessenen Frist (2 bis 3 Tage) nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle. Wertungsrelevante Bestandteile werden nicht nachgefordert. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss des Angebots.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 25.11.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 718595-2024

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.