Lieferung und Ausbau von fünf Kommandowagen für die Feuerwehr Düsseldorf
Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt die Beschaffung von fünf Kommandowagen für die Feuerwehr aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt: die Lieferung der Personenkraftwagen sowie den technischen Ausbau mit Informations- und Kommunikationstechnik. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 26. Juni 2026.
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Lieferung von fünf Kommandowagen für die Feuerwehr der Landeshauptstadt Düsseldorf
Die Feuerwehr der Stadt Düsseldorf benötigt fünf neue Kommandowagen für den Einsatzdienst. Die Ausschreibung ist in zwei Bereiche aufgeteilt: Los 1 umfasst die reinen Personenkraftwagen, während Los 2 den speziellen technischen Ausbau mit Funk- und Kommunikationstechnik beinhaltet. Interessierte Unternehmen können sich für eines oder beide Lose bewerben. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß GWB-Ausschlusskriterien
- Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu Mindestlohn und Schwarzarbeitsbekämpfung
- Vollständigkeit der unternehmens- und leistungsbezogenen Unterlagen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Aufteilung in Lose
2 LotePersonenkraftwagen für den Einsatz als Kommandowagen
Einbau von Informations- bzw. Kommunikationstechnologie
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
Angebotspreis
- price100%
Angebotspreis
Zeitplan
- 22. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung