Lieferung und Aufstellung einer kombinierten Asphalt-Prüfanlage
Was wird ausgeschrieben
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt beschafft eine kombinierte, energieeffiziente Prüfanlage für Asphaltproben. Das Gerät muss spezifische Druck-Schwellversuche sowie Abkühl- und Zugversuche gemäß technischer Prüfvorschriften ermöglichen. Der Auftrag umfasst neben der Lieferung auch die Aufstellung sowie eine dreitägige Schulung für bis zu drei Personen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Lieferung von 1 Stück kombinierte energieeffiziente Prüfanlage zur Durchführung von einaxi-alen Druck-Schwellversuchen gemäß TP Asphalt-StB, Teil 25 B1 sowie Abkühlversuchen (TSRST) und einaxialen Zugversuchen (UTST) gemäß TP Asphalt StB, Teil 46 A.
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt sucht einen Anbieter für eine spezielle Labor-Prüfanlage, mit der die Qualität von Asphalt untersucht werden kann. Das Gerät muss verschiedene standardisierte Belastungstests durchführen können, um beispielsweise Druck- und Zugfestigkeit des Materials zu prüfen. Neben der reinen Lieferung der Anlage sind auch die fachgerechte Aufstellung vor Ort sowie eine dreitägige Schulung für das Bedienpersonal durch deutschsprachige Experten gefordert. Für die enthaltenen Sensoren müssen zudem aktuelle Kalibrierungsnachweise vorgelegt werden.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Ggf. Nachweise zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse auf Verlangen
- Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes auf Verlangen
- Auszug aus dem Wettbewerbsregister bei Zuschlag ab 30.000 EUR
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Konkurs (nach nationalem Recht): Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Bestechung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Bildung krimineller Vereinigungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Geldwäsche: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Betrug: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Menschenhandel: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. ------------------------------------------- Sofern in der mit dem Angebot einzureichenden HVA L-StB Eigenerklärung Eignung ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ist dieser auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Täuschung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Interessenskonflikt: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Schwere Verfehlung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Mangelhafte Erfüllung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. ------------------------------------------- Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist. Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. ------------------------------------------- Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Terroristische Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. ------------------------------------------- Ab einer Auftragssumme von 30.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. -
Aufteilung in Lose
1 LotLieferung von 1 Stück kombinierte energieeffiziente Prüfanlage zur Durchführung von einaxi-alen Druck-Schwellversuchen gemäß TP Asphalt-StB, Teil 25 B1 sowie Abkühlversuchen (TSRST) und einaxialen Zugversuchen (UTST) gemäß TP Asphalt StB, Teil 46 A. Lieferung und Installation sowie Schulung durch deutschsprachiges Personal von bis zu 3 Personen gleichzeitig über 3 Tage ist anzubieten. Für die Sensoren müssen aktuelle Kalibierscheine mitgeliefert werden, die Laufzeit und damit die Gültigkeit beginnt unmittelbar nach der Aufstellung der Prüfanlage. Es ist ein deutschsprachiger Technischer Support erforderlich. Technischer Support per Telefon oder Remote-Zugriff innerhalb von 24 Stunden. Erscheinen eines Servicetechnikers innerhalb von 7 Werktagen nach Störungsmeldung. Garantierte Vorhaltung kritischer Verschleiß- und Ersatzteile für mindestens 10 Jahre. Es ist mindestens eine Referenz einer statischen und dynamischen elektromechanischen Prüfanlage in Deutschland zu nennen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 11. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung