Lieferung und Aufstellung einer Containeranlage für die Feuerwehr Neuwied-Engers

Was wird ausgeschrieben
Die Stadtverwaltung Neuwied schreibt die Lieferung und Aufstellung einer Containeranlage als Interimsstandort für den Löschzug 10 der Feuerwehr Engers aus. Die Anlage dient während der Sanierung des Feuerwehrhauses als temporäre Unterkunft für die Einsatzkräfte. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung der Container sowie deren fachgerechte Montage am Standort im Gewerbegebiet Schützengrund.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Löschzug 10 der Feuerwehr Neuwied Engers benötigt während der Sanierungsarbeiten des Feuerwehrhauses eine Interimslösung. Daher wird im Gewerbegebiet "Schützengrund", Neuwieder Straße 58 im Stadtteil Engers eine Containeranlage für die notwendigen Räumlichkeiten der Feuerwehrleute errichtet. Die Fahrzeuge sind am gleichen Standort in einer bestehenden Halle untergebracht.
Die Stadt Neuwied benötigt für den Löschzug 10 der Feuerwehr im Stadtteil Engers eine Übergangslösung, da das eigentliche Feuerwehrhaus derzeit saniert wird. Hierfür wird eine Containeranlage beschafft, die den Feuerwehrleuten als Aufenthalts- und Funktionsräume dient, während die Einsatzfahrzeuge in einer bereits vorhandenen Halle untergebracht bleiben. Der Auftragnehmer ist für die Lieferung und die fachgerechte Aufstellung der Container verantwortlich. Da es sich um eine temporäre Lösung handelt, ist eine zügige Umsetzung für den Auftraggeber von hoher Bedeutung.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Nachweis zur Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
- Eigenerklärungen für alle Mitglieder von Bewerbergemeinschaften
- Angaben zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Auftraggeber wird einen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i. S. d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bewerber auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Daneben wird auf die Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 2 1 Abs. 1 A-EntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG hingewiesen. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben Bewerber und bevollmächtigte Vertreter einer Bewerbungsgemeinschaft eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Die Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist in die Anlagen der Vergabeunterlagen integriert. Hinweis: Angaben zu etwaigen Ausschlussgründen und ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind auf separater Anlage zu machen. Sonstige (nicht bevollmächtigte) Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und eignungsverleihende Unternehmen haben ebenfalls eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Dafür hat jedes nicht bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jedes eignungsverleihende Unternehmen, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich zum Nachweis seiner Eignung beruft (vgl. § 47 VgV) eine Erklärung ausgefüllt und in Textform dem Teilnahmeantrag beizufügen. Angaben zu etwaigen Ausschlussgründen und ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind auf separater Anlage zu machen. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Löschzug 10 der Feuerwehr Neuwied Engers benötigt während der Sanierungsarbeiten des Feuerwehrhauses eine Interimslösung. Daher wird im Gewerbegebiet "Schützengrund", Neuwieder Straße 58 im Stadtteil Engers eine Containeranlage für die notwendigen Räumlichkeiten der Feuerwehrleute errichtet. Die Containeranlage wird zum Kauf ausgeschrieben, die Anlieferung und Aufstellung erfolgt durch den Auftragnehmer. Beschreibung der Containeranlage - Abmessungen: ca. 20,70 m x 14,50 x 2,90 m Raumhöhe, innen: ca. 2,50m - 1 Stück Mobiles Mietgebäude, 1-geschossig, bestehend aus: - Fabrikat: Kleusberg, Typ 2500 PLUS o. glw. - 2 Stück Basiscontainer mit Küche / Ausgussbecken Abmessung: ca. 2,45 x 6,04 m - 2 Stück Basiscontainer ohne Einrichtung Abmessung: ca. 3,00 x 6,04 m - 2 Stück Sanitärcontainer mit WC / Dusche Abmessung: ca. 3,00 x 6,04 m - 2 Stück Gangcontainer ohne Einrichtung Abmessung: ca. 3,00 x 2,45 m - 2 Stück Gangcontainer ohne Einrichtung Abmessung: ca. 7,35 x 2,45 m Anzahl der Raumeinheiten, sowie Anordnung und Raumaufteilung des Systemgebäudes gemäß Grundrisszeichnung. Anzahl der Schalter, Präsenzmelder, Steckdosen, Leuchten, Heizkörper, Türen, Fenster sowie Sanitär- und Küchenobjekte ebenfalls gemäß Grundrisszeichnung. Die angebotenen Container sind inkl. prüffähige standortspezifische und spezielle Statik und entsprechen der Wärmeschutz-anforderungen nach DIN 4108-2. VSG-Verglasung und Drehsperren an allen Fenstern. Inkl. Schlösser für Elektrounterverteilung. Beheizung und Kühlung soll mit Elektro-Konvektoren erfolgen, das System soll mit einer Inverteranlage betrieben werden. Statische Randbedingungen: Ausführung gemäß prüffähige spezielle Statik mit Standort-Berücksichtigung. Verkehrslast des Fußbodens 3,8 kN/m², in Fluren 5,0kN/m² maximale Schneelast nach DIN EN 1991-1-3:2010-12: charakteristisch sk = 1,625 kN/m², auf dem Dach: s = 1,3 kN/m² bis Windlastzone 3 nach DIN EN 1991-1-4:2010-12.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price35%
Angebotspreis: 35%
- quality35%
Ausführungszeitraum: 35%
- quality30%
Referenzen 30%
Zeitplan
- 6. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung