Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Rohrdorfer Transportbeton Oberland GmbH&Co.KG

Auftragswert

€60k

Zuschlag am

13. Juli 2026

TED·490183-2026

Lieferung von Transportbeton für Instandsetzungsmaßnahmen am Wildbach Lahnenwiesgraben

Bayern
Weilheim i. OB., Germany·Veröffentlicht 15. Juli 2026
BauleistungenBaustoffeÖffentliche VerwaltungWasserwirtschaftTransportbetonWasserwirtschaftBaustoffeOeffentliche AuftraegeInstandsetzung
Auftragswert
€49k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim schreibt die Lieferung von 405 m³ Transportbeton für Instandsetzungsarbeiten am Wildbach Lahnenwiesgraben aus. Es handelt sich um einen Lieferauftrag im Rahmen eines offenen Verfahrens. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf 48.525 EUR.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung vom Transportbeton für Instandsetzungsmaßnahmen am Wildbach Lahnenwiesgraben.

VergabeHero-Einschätzung

Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim benötigt für die Instandsetzung des Wildbachs Lahnenwiesgraben eine Lieferung von insgesamt 405 Kubikmetern Transportbeton. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich interessierte Unternehmen direkt auf diesen Lieferauftrag bewerben. Der Auftrag konzentriert sich rein auf die Bereitstellung des Materials für die Baumaßnahme in der Region Weilheim. Es sind keine komplexen technischen Anforderungen oder Eignungsnachweise in der Bekanntmachung explizit aufgeführt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Lieferung Transportbeton
€49k

Lieferung von 405 m³ Transportbeton.

CPV 44114000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 13. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Rohrdorfer Transportbeton Oberland GmbH&Co.KG · €60k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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