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Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von zwei zusätzlichen Gepäckausgabeanlagen für Terminal 3

Fraport AGFrankfurt am Main, GermanyVeröffentlicht 4. Mai 2026
Auftragswert
~€1.8M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
5. Juni 2026
7 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Fraport AG beschafft die Lieferung, den Einbau und die Inbetriebnahme von zwei zusätzlichen Gepäckausgabeanlagen für das neu eröffnete Terminal 3 am Flughafen Frankfurt. Die Anlagen müssen vollständig in die bestehenden Förder-, Energie- und Leitsysteme integriert werden. Die Vertragslaufzeit beträgt 630 Tage, der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung, betriebsfertige Montage und Inbetriebsetzung von 2 zusätzlichen Anlagen für den Transport und die Ausgabe von Ankunftsgepäck für die Gepäckförderanlagen Terminal 3 inkl. Integration in bestehende Not-Halt- und Energieverteilungsanlagen sowie Integration in das Leitsystem der bestehenden GFA Terminal 3

VergabeHero-Einschätzung

Der Flughafen Frankfurt (Fraport AG) erweitert seine Gepäckabfertigung am neuen Terminal 3 um zwei zusätzliche Ausgabebänder für ankommendes Gepäck. Dazu werden komplette Förderanlagen geliefert, vor Ort montiert und in die bestehenden Not-Halt-, Strom- und Steuerungssysteme des Terminals eingebunden. Die Arbeiten sind für eine Dauer von rund 21 Monaten (630 Tage) geplant und sollen den steigenden Passagierzahlen sowie neuen Fluggesellschaften gerecht werden. Die Vergabe erfolgt nach dem reinen Preisprinzip. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: VE9104 Zusätzliche Gepäckausgabebänder (M7))

AnlagenbauFlughafeninfrastrukturElektro- und SteuerungstechnikLuftfahrtFlughafenbetriebInfrastrukturGepaeckfoerdertechnikFlughafeninfrastrukturAnlagenbauSystemintegrationTerminalbetriebFraport
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis der fachlichen Eignung nach SektVO
  • Referenzen für Gepäckförderanlagen
  • Erfahrung in der Systemintegration von Leitsystemen
  • Vorhaltung von Fachpersonal für Montage und Inbetriebnahme
  • Konformität mit airport-spezifischen Sicherheitsstandards

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Zum Verfahrensablauf siehe „Zentrale Elemente des Verfahrens", Ziffer 2.1. 1. Nachfordern von Unterlagen: Die Vergabestelle behält sich vor, von ihrem Nachforderungsrecht gemäß § 51 SektVO Gebrauch zu machen. Macht die Vergabestelle von ihrem Nachforderungsrecht Gebrauch und werden die betreffenden Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, werden betroffene Bewerber/ Bieter und Bewerber-/ Bietergemeinschaften von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Ein nochmaliges Nachfordern erfolgt nicht. Vollständig eingereichte, unternehmensbezogene Unterlagen werden nicht nachgefordert, auch dann nicht, wenn sie inhaltlich fehlerhaft sind. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn diese die inhaltlichen Mindestanforderungen nicht einhalten. Bei Unterlagen, die noch nicht mit dem Teilnahmeantrag/ der Interessensbestätigung oder dem Angebot, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, gegebenenfalls auf separates Verlangen der Vergabestelle, vorzulegen sind, erfolgt keine Nachforderung. _______ 2. Doppelbeteiligung/ Verstoß gegen den Geheimwettbewerb: Sollte die Auswahl der Bewerber in der Angebotsphase zu einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter oder Mitglied einer/ mehrerer Bietergemeinschaft/en sowie von Unterauftragnehmern führen, wird die Auftraggeberin einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss der beteiligten Angebote wegen Verstöße gegen den Geheimwettbewerb geboten ist. Dabei sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen: Eine mehrfache Beteiligung als Bieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft ist in der Angebotsphase grundsätzlich unzulässig. Die mehrfache Beteiligung von Unternehmen als Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft und zugleich als Nachunternehmen ist dagegen grundsätzlich möglich. Eine Mehrfachbeteiligung ist erst dann unzulässig und führt zum Ausschluss aller beteiligten Angebote, wenn von einer Kenntnis des Angebots oder zumindest der Angebotsunterlagen des Mitbewerbers auszugehen ist. Ein solcher Verstoß gegen den Geheimwettbewerb wird immer dann angenommen, wenn den beteiligten Bietern keine nennenswerten Gestaltungsfreiräume bei der Kalkulation des jeweils eigenen Angebots verbleiben. Maßgebend dafür sind Art, Umfang und Begleitumstände der jeweils relevanten Nachunternehmertätigkeit. Hinsichtlich des Umfangs der Nachunternehmertätigkeit wird ein Anteil von weniger als 50 % in der Regel für vertretbar gehalten, soweit nicht weitere Umstände hinzutreten.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001VE9104 Zusätzliche Gepäckausgabebänder (M7)

Die Fraport AG hat den Neubau des Terminal 3 fertiggestellt und den Flugbetrieb im April 2026 aufgenommen. Für den Betrieb des Terminal 3 wurden insbesondere aus kapazitativen Gründen - und vor dem Hintergrund der Verortung weiterer Airlines im Terminal 3 – zusätzliche Maßnahmen im Bereich der GFA beschlossen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen zu den zusätzlichen Gepäckausgabebändern der VE9104 mit unter anderem nachfolgenden Leistungsbereichen: Die gesamte Gepäckfördertechnik für den Transport und die Ausgabe des Ankunftsgepäcks der Gepäckförderanlage Terminal 3, Terminalhauptgebäude, mit folgenden Inhalten: - ca. 240 m Bandförderanlagen im Bereich Ankunft - ca. 35 zu steuernde, frequenzgeregelte Antriebe - 2 Gepäckausgaberundläufe (schräg), Kettenlänge L=ca. 70 m - ca. 200 m² Rundlaufinnenraumabdeckung inkl. Unterkonstruktion - Feuerschutzabschlüsse und Sicherheitsabschlüsse - 2 neue Maschinensteuerungen (SPS) nebst arbeitsplatzspezifischer IT-Ausstattung (IPC und Anzeigesysteme) inkl. Automatisierungsnetzwerk und Netzwerkanbindung an die Leitebene - Erweiterung / Anpassung von 2 vorhandenen Niederspannungsverteilungsanlagen - Anpassung/Erweiterung von 2 vorhandenen Not-Halt-Steuerungen (Sicherheits-SPS) - Integration der Gepäckfördertechnik in das bestehende Anlagenvisualisierungssystem (SCADA) und Netzwerktechnik „Werk- und Montageplanung, Lieferung und betriebsfähige Montage der Neuanlagen, einschließlich Inbetriebnahme. Ingebrauchnahmeleistungen vor rechtsgeschäftlicher Abnahme.“ Leistungsbeginn: 1. Quartal 2027 Beginn Montage/Ausführung: 3. Quartal 2027 Beginn Ingebrauchnahme: 2. Quartal 2028 Leistungsende (inkl. Inbetriebnahme und Abnahme): 3. Quartal 2028

CPV 45000000, 34961000630 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 5. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link