Lieferung, Montage und Instandhaltung von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse

Was wird ausgeschrieben
Die Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH schreibt die Erweiterung ihrer Depotladeinfrastruktur für Elektrobusse aus. Der Auftrag umfasst die Installation von 24 Ladepunkten bis Mitte 2027 sowie eine optionale Erweiterung um bis zu 30 weitere Ladepunkte im Zeitraum 2028 bis 2030. Die Leistungen beinhalten die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung der Ladeeinheiten und Schaltgerätekombinationen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von 24 Ladepunkten für batterieelektrisch angetriebene Busse auf dem Betriebshof der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH, Ratekauer Weg 1-7, 23554 Lübeck. Gegenstand ist die Erweiterung der bestehenden Depotladeinfrastruktur einschließlich Einbindung in ein vorhandenes Last- und Lademanagementsystem sowie Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der hierfür erforderlichen Energie-Schaltgerätekombinationen. Zusätzlich ist eine optionale Rahmenbestellmöglichkeit für bis zu 30 weitere Ladepunkte im Zeitraum 2028 bis 2030 vorgesehen, abrufbar in maximal zwei Losen. Die vollständige Fertigstellung, Inbetriebnahme und abnahmefähige Übergabe, der zunächst zu errichtenden 24 Ladepunkte einschließlich aller zugehörigen Leistungen hat bis zum 30.06.2027 zu erfolgen.
Die Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH erweitert ihre Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Busse auf ihrem Betriebshof in Lübeck. Das Projekt umfasst die Installation von 24 neuen Ladepunkten, die bis zum 30. Juni 2027 betriebsbereit sein müssen, inklusive der Einbindung in das bestehende Lastmanagement. Zusätzlich gibt es eine optionale Vereinbarung für bis zu 30 weitere Ladepunkte, die zwischen 2028 und 2030 abgerufen werden können. Der Auftrag richtet sich an Unternehmen, die Erfahrung in der Installation von leistungsstarker Ladeinfrastruktur im industriellen Maßstab mitbringen.
Aufteilung in Lose
2 LoteLos 1 (Umsetzung in 2027): Im Rahmen von Los 1 sind insbesondere die nachfolgend beschriebenen Komponenten und Leistungen zu liefern, zu montieren, zu integrieren und betriebsbereit in Betrieb zu nehmen: 1. Lieferung und Montage von 12 Parallel-DC-Ladeeinheiten mit jeweils zwei Ladepunkten und einer DC-seitigen Nennleistung von je 150 bis 180 kW. 2. Die Ladepunkte einer Ladeeinheit müssen parallel nutzbar sein. 3. Die Ladegeräte sind mindestens in Schutzart IP 44 auszuführen und auf einem zu erweiternden Doppelbodensystem innerhalb der Abstellhalle aufzustellen. Erforderlich sind Kommunikationsschnittstellen nach ISO 15118, OCPP 1.6, VDV 261 und VDV 463. 4. Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von zwei Energie-Schaltgerätekombinationen im Niederspannungsbereich einschließlich Leistungsschaltern, NH-Sicherungsabgängen sowie Abgangsüberwachung mittels geeigneter Energiemessgeräte. 5. Liefern, Verlegen, Anschließen und Prüfen der erforderlichen Kabel und Leitungen zwischen den bestehenden Schaltanlagen und den Ladegeräten sowie zwischen den Ladegeräten und den zugehörigen Depotboxen einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. 6. Lieferung und Montage vorkonfektionierter DC-Ladekabel einschließlich geeigneter Steckvorrichtungen und tauschbarem Steckerinlet 7. Installation von 24 Depotboxen an den jeweiligen Traversenstützen der Ladepunkte einschließlich abgesetzter Bedienpanels mit optischen Statusanzeigen und NOT-HALT-Pilztastern. 8. Anbindung der Ladeinfrastruktur an das bestehende Backend- und Lastmanagementsystem über OCPP 1.6 und VAS nach ISO 15118. 9. Herstellung, Lieferung und Montage einer Traversenkonstruktion über 2 x 2 Busspuren einschließlich statischer Anbindung an das bestehende Traversensystem. 10. Erweiterung und Anpassung des bestehenden Lüftungssystems im unmittelbaren Anschlussbereich der Ladegeräte Los 2 und 3 (Optional in 2028-2030): Im Rahmen von Los 2 und 3 sind insbesondere die nachfolgend beschriebenen Komponenten und Leistungen zu liefern, zu montieren, zu integrieren und betriebsbereit in Betrieb zu nehmen: 1. Lieferung und Montage von bis zu 30 Parallel-DC-Ladeeinheiten mit jeweils bis zu zwei Ladepunkten und einer DC-seitigen Nennleistung von je 150 bis 180 kW. 2. Die Ladepunkte einer Ladeeinheit müssen parallel nutzbar sein. 3. Die Ladegeräte sind mindestens in Schutzart IP 44 auszuführen und auf einem zu erweiternden Doppelbodensystem innerhalb der Abstellhalle aufzustellen. Erforderlich sind Kommunikationsschnittstellen nach ISO 15118, OCPP 1.6, VDV 261 und VDV 463 4. Liefern, Verlegen, Anschließen und Prüfen der erforderlichen Kabel und Leitungen zwischen den bestehenden Schaltanlagen und den Ladegeräten sowie zwischen den Ladegeräten und den zugehörigen Depotboxen einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. 5. Lieferung und Montage vorkonfektionierter DC-Ladekabel einschließlich geeigneter Steckvorrichtungen und tauschbarem Steckerinlet 6. Installation von 30 Depotboxen an den jeweiligen Traversenstützen der Ladepunkte einschließlich abgesetzter Bedienpanels mit optischen Statusanzeigen und NOT-HALT-Pilztastern. 7. Anbindung der Ladeinfrastruktur an das bestehende Backend- und Lastmanagementsystem über OCPP 1.6 und VAS nach ISO 15118. 8. Herstellung, Lieferung und Montage einer Traversenkonstruktion über 2 x 2 Busspuren einschließlich statischer Anbindung an das bestehende Traversensystem. Die statische Auslegung der Traverse, der Querverbindungen, Stützen, Sonderelemente und Fundamente ist unter Berücksichtigung der vorgegebenen statischen und dynamischen Lasten zu erbringen. Die Traversenhöhe beträgt ca. 4.500 mm und erstreckt sich über mehrere Reihen auf vier Spuren. D 9. Erweiterung und Anpassung des bestehenden Lüftungssystems im unmittelbaren Anschlussbereich der Ladegeräte, soweit dies für den sicheren und dauerhaften Betrieb der Ladeinfrastruktur erforderlich ist.
Los 2 und 3 (Optional in 2028-2030): Im Rahmen von Los 2 und 3 sind insbesondere die nachfolgend beschriebenen Komponenten und Leistungen zu liefern, zu montieren, zu integrieren und betriebsbereit in Betrieb zu nehmen: 1. Lieferung und Montage von bis zu 30 Parallel-DC-Ladeeinheiten mit jeweils bis zu zwei Ladepunkten und einer DC-seitigen Nennleistung von je 150 bis 180 kW. 2. Die Ladepunkte einer Ladeeinheit müssen parallel nutzbar sein. 3. Die Ladegeräte sind mindestens in Schutzart IP 44 auszuführen und auf einem zu erweiternden Doppelbodensystem innerhalb der Abstellhalle aufzustellen. Erforderlich sind Kommunikationsschnittstellen nach ISO 15118, OCPP 1.6, VDV 261 und VDV 463 4. Liefern, Verlegen, Anschließen und Prüfen der erforderlichen Kabel und Leitungen zwischen den bestehenden Schaltanlagen und den Ladegeräten sowie zwischen den Ladegeräten und den zugehörigen Depotboxen einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. 5. Lieferung und Montage vorkonfektionierter DC-Ladekabel einschließlich geeigneter Steckvorrichtungen und tauschbarem Steckerinlet 6. Installation von 30 Depotboxen an den jeweiligen Traversenstützen der Ladepunkte einschließlich abgesetzter Bedienpanels mit optischen Statusanzeigen und NOT-HALT-Pilztastern. 7. Anbindung der Ladeinfrastruktur an das bestehende Backend- und Lastmanagementsystem über OCPP 1.6 und VAS nach ISO 15118. 8. Herstellung, Lieferung und Montage einer Traversenkonstruktion über 2 x 2 Busspuren einschließlich statischer Anbindung an das bestehende Traversensystem. Die statische Auslegung der Traverse, der Querverbindungen, Stützen, Sonderelemente und Fundamente ist unter Berücksichtigung der vorgegebenen statischen und dynamischen Lasten zu erbringen. Die Traversenhöhe beträgt ca. 4.500 mm und erstreckt sich über mehrere Reihen auf vier Spuren. D 9. Erweiterung und Anpassung des bestehenden Lüftungssystems im unmittelbaren Anschlussbereich der Ladegeräte, soweit dies für den sicheren und dauerhaften Betrieb der Ladeinfrastruktur erforderlich ist.
Zeitplan
- 6. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung