Lieferung juristischer Fachbücher, Fachzeitschriften und Fortsetzungswerke für Gerichtsbibliotheken

Status
Vergeben
Angebotsfrist
18.09.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
762.616,82 EUR
Lose
9
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
08.09.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Bücher für Bibliotheken (22113000)
  • Zeitungen, Fachzeitschriften, Periodika und Zeitschriften (22200000)
  • Fachzeitschriften (22211000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
583778-2025
Verfahrensnummer
dbf76743-cb16-4d7e-ae0d-301c0a59967b

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Freistaat Thüringen, vertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts, beschafft Fachbücher, Fachzeitschriften sowie Ergänzungs- und Fortsetzungswerke für die Bibliotheken des Landgerichts Erfurt, des Thüringer Oberlandesgerichts und des Justizzentrums Erfurt. Die Lieferung umfasst je nach Bedarf gedruckte und elektronische Medien, einschließlich Onlinezugriffen und aktualisierten Neuerscheinungsdiensten, mit einem geschätzten Gesamtwert von 762.616,82 Euro. Die Rahmenvereinbarungen laufen vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 und können zweimal um jeweils zwölf Monate verlängert werden; die Angebotsfrist endet am 18. September 2025 um 8:00 Uhr koordinierter Weltzeit.

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Leistungsbeschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV Rahmenvereinbarungen für die Erwerbung von Medien für die Bibliothek des Landgerichts Erfurt, des Thüringer Oberlandesgerichts sowie des Justizzentrums Erfurt zu vergeben. Die Rahmenvereinbarungen werden für einen Zeitraum von 24 Monaten geschlossen. Sie beginnen am 01.01.2026 und enden am 31.12.2027. Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 12 Monate zu verlängern (Verlängerungsoption). Der voraussichtliche Auftragswert stellt eine Schätzgröße für den Bieter dar, da davon auszugehen ist, dass Erwerbungen in dieser Größenordnung jährlich vorgenommen werden. Die voraussichtlichen Auftragswerte pro Jahr (inkl. USt.) stellen sich wie folgt dar: Los 1 Fachbücher LG Erfurt: 9.000,00 €; Los 2 Fachzeitschriften LG Erfurt: 10.000,00 €, Los 3 Ergänzungs- und Fortsetzungswerke LG Erfurt: 11.000,00 €; Los 4 Fachbücher Jena: 49.000,00 €, Los 5 Fachzeitschriften Jena: 31.000,00 €; Los 6 Ergänzungs- und Fortsetzungswerke Jena: 27.000,00 €; Los 7 Fachbücher JZ Erfurt: 31.000,00 €, Los 8 Fachzeitschriften JZ Erfurt: 10.000,00 €; Los 9 Ergänzungs- und Fortsetzungswerke JZ Erfurt: 9.000,00 €

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Leistungen nach Losen (9)

  • LOT-0001 · Fachbücher - Landgericht Erfurt37.383,18 EUR

    Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung von Neuauflagen und Neuerscheinungen juristischer Fachbücher (Gesetzestexte, Lehrbücher, Kommentierungen u.ä.), eBooks und Karten (Landkarten, Stadtpläne u.a.). Für dieses Los wird ein jährlicher maximaler Auftragswert in Höhe von 10.000,00 € (brutto) definiert.

    Frist: 18.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Fachzeitschriften - Landgericht Erfurt41.121,5 EUR

    Leistungsgegenstand dieses Loses ist der Kauf und Lieferung von ausgewählten Fachzeitschriften (Printmedien sowie ein Onlinezugriff). Für dieses Los wird ein jährlicher maximaler Auftragswert in Höhe von 11.000,00 € (brutto) definiert.

    Frist: 18.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Ergänzungs- und Fortsetzungswerke - Landgericht Erfurt44.859,81 EUR

    Leistungsgegenstand ist der Kauf und die Lieferung von Ergänzungs- und Fortsetzungswerken. Für dieses Los wird ein jährlicher maximaler Auftragswert in Höhe von 12.000,00 € (brutto) definiert.

    Frist: 18.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Fachbücher - Thüringer Oberlandesgericht205.607,48 EUR

    Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung von gedruckten Monografien. Des Weiteren ist die Bereitstellung von fortlaufend aktualisierten elektronischen Approval-Plänen (profilierten Neuerscheinungsdiensten) mit den für das Erwerbungsprofil der ThOLG-Bibliothek relevanten, lieferbaren Neuerscheinungen anhand derer die Bibliothek ihre Bestellauswahl trifft, Vertragsbestandteil. Für dieses Los wird ein jährlicher maximaler Auftragswert in Höhe von 55.000,00 € (brutto) definiert.

    Frist: 18.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Fachzeitschriften - Thüringer Oberlandesgericht123.364,49 EUR

    Leistungsgegenstand dieses Loses ist der Kauf und Lieferung von ausgewählten Fachzeitschriften (Printmedien sowie ein Onlinezugriff). Für dieses Los wird ein jährlicher maximaler Auftragswert in Höhe von 33.000,00 € (brutto) definiert.

    Frist: 18.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Ergänzungs- und Fortsetzungswerke - Thüringer Oberlandesgericht112.149,53 EUR

    Leistungsgegenstand ist der Kauf und die Lieferung von Ergänzungs- und Fortsetzungswerken. Für dieses Los wird ein jährlicher maximaler Auftragswert in Höhe von 30.000,00 € (brutto) definiert.

    Frist: 18.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · Fachbücher - Justizzentrum Erfurt119.626,17 EUR

    Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung von Neuauflagen und Neuerscheinungen juristischer Fachbücher (Gesetzestexte, Lehrbücher, Kommentierungen u.ä.), eBooks und Karten (Landkarten, Stadtpläne u.a.). Für dieses Los wird ein jährlicher maximaler Auftragswert in Höhe von 32.000,00 € (brutto) definiert.

    Frist: 18.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0008 · Fachzeitschriften - Justizzentrum Erfurt41.121,5 EUR

    Leistungsgegenstand dieses Loses ist der Kauf und Lieferung von ausgewählten Fachzeitschriften (Printmedien sowie ein Onlinezugriff). Für dieses Los wird ein jährlicher maximaler Auftragswert in Höhe von 11.000,00 € (brutto) definiert.

    Frist: 18.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0009 · Ergänzungs- und Fortsetzungswerke - Justizzentrum Erfurt37.383,18 EUR

    Leistungsgegenstand ist der Kauf und die Lieferung von Ergänzungs- und Fortsetzungswerken. Für dieses Los wird ein jährlicher maximaler Auftragswert in Höhe von 10.000,00 € (brutto) definiert.

    Frist: 18.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe ist per Eigenerklärung nachzuweisen. Darin ist zu erklären, dass - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - das Unternehmen im letzten Jahr vor der Angebotsabgabe seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist - gegen das Unternehmen kein rechtskräftig festgestellter Verstoß nach § 24 Abs. 1 Lieferkettengesetz (LkSG) vorliegt, welcher mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. - sich das Unternehmen nicht im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zu einer auf eine rechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung gerichteten Verabredung verbunden hat; - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist oder von deren Tätigkeit die Eignung des Unternehmens nachhaltig bestimmt wird, oder das Unternehmen nachfolgende Voraussetzungen vorliegen: - ein wirksames Berufsverbot nach § 70 StGB - ein wirksames vorläufiges Berufsverbot nach § 132a StPO - eine wirksame Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO - eine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 149 GewO. - für das Unternehmen keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen nachfolgender Verstöße innerhalb der letzten zwei Jahre mit wenigstens 2.500 EUR (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) Geldbuße vorliegt: - § 19 Mindestlohngesetz - § 98c Aufenthaltsgesetz - § 21 I i. V. m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz - für das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO, insbesondere für nachfolgende Verstöße, innerhalb der letzten zwei Jahre vorliegt: - § 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, - § 266a I, II und IV StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder - § 404 I SGB III, Bußgeldentscheidungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung nach § 404 II Nr. 3 SGB III Bieter, die zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland aufweisen, werden ausgeschlossen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Fachbücher - Landgericht Erfurt

100 %
175 %

LOT-0002 · Fachzeitschriften - Landgericht Erfurt

100 %
195 %

LOT-0003 · Ergänzungs- und Fortsetzungswerke - Landgericht Erfurt

100 %
175 %

LOT-0004 · Fachbücher - Thüringer Oberlandesgericht

100 %
120 %

LOT-0005 · Fachzeitschriften - Thüringer Oberlandesgericht

100 %
140 %

LOT-0006 · Ergänzungs- und Fortsetzungswerke - Thüringer Oberlandesgericht

100 %
120 %

LOT-0007 · Fachbücher - Justizzentrum Erfurt

100 %
175 %

LOT-0008 · Fachzeitschriften - Justizzentrum Erfurt

100 %
195 %

LOT-0009 · Ergänzungs- und Fortsetzungswerke - Justizzentrum Erfurt

100 %
175 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe ist per Eigenerklärung nachzuweisen. Darin ist zu erklären, dass - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - das Unternehmen im letzten Jahr vor der Angebotsabgabe seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist - gegen das Unternehmen kein rechtskräftig festgestellter Verstoß nach § 24 Abs. 1 Lieferkettengesetz (LkSG) vorliegt, welcher mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. - sich das Unternehmen nicht im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zu einer auf eine rechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung gerichteten Verabredung verbunden hat; - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist oder von deren Tätigkeit die Eignung des Unternehmens nachhaltig bestimmt wird, oder das Unternehmen nachfolgende Voraussetzungen vorliegen: - ein wirksames Berufsverbot nach § 70 StGB - ein wirksames vorläufiges Berufsverbot nach § 132a StPO - eine wirksame Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO - eine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 149 GewO. - für das Unternehmen keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen nachfolgender Verstöße innerhalb der letzten zwei Jahre mit wenigstens 2.500 EUR (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) Geldbuße vorliegt: - § 19 Mindestlohngesetz - § 98c Aufenthaltsgesetz - § 21 I i. V. m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz - für das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO, insbesondere für nachfolgende Verstöße, innerhalb der letzten zwei Jahre vorliegt: - § 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, - § 266a I, II und IV StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder - § 404 I SGB III, Bußgeldentscheidungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung nach § 404 II Nr. 3 SGB III Bieter, die zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland aufweisen, werden ausgeschlossen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 05.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 732445-2025

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