Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Funktionsshirts für Polizei und Justiz
Was wird ausgeschrieben
Das Logistik Zentrum Niedersachsen schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von weißen und blauen Funktionsshirts für die Polizei und Justiz in Bayern aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt und hat eine Laufzeit von 730 Tagen. Die Vergabe erfolgt auf Basis des wirtschaftlichsten Angebots mit einer Gewichtung von 50 % Preis und 50 % Qualität.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Funktionsshirts für die Kooperation mit der Polizei und Justiz Bayern. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Das Logistik Zentrum Niedersachsen sucht einen Lieferanten für Funktionsshirts, die bei der Polizei und Justiz in Bayern zum Einsatz kommen sollen. Der Auftrag ist in zwei Lose gegliedert: Los 1 umfasst weiße Funktionsshirts, Los 2 umfasst blaue Funktionsshirts. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von zwei Jahren, bei der neben dem Preis auch die Produktqualität eine entscheidende Rolle spielt. Interessierte Unternehmen müssen beachten, dass fehlende bewertungsrelevante Unterlagen nicht nachgefordert werden, was eine sorgfältige Angebotserstellung erfordert.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der technischen Lieferbedingungen
- Vollständige Einreichung aller bewertungsrelevanten Unterlagen bei Angebotsabgabe
- Erreichen von mindestens 60 % Grenznutzen im Qualitätskriterium
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Aufteilung in Lose
2 LoteDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Funktionsshirts für die Kooperation mit der Polizei und Justiz Bayern. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Funktionsshirts für die Kooperation mit der Polizei und Justiz Bayern. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price50%
Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung von - Technische Lieferbedingungen - Preis nach dem Prinzip der einfachen Richtwertmethode vergeben. Die vergebenen Leistungspunkte für alle Bewertungskriterien abseits des Preises werden zusammengerechnet und dann durch den Angebotspreis geteilt.
- quality50%
In diesem Kriterium werden verschiedene Produktmerkmale bewertet (siehe Bewertungsmatrizen). Der Grenznutzen liegt bei 60%. Wird dieser nicht erreicht, wird das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
- price50%
Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung von - Technische Lieferbedingungen - Preis nach dem Prinzip der einfachen Richtwertmethode vergeben. Die vergebenen Leistungspunkte für alle Bewertungskriterien abseits des Preises werden zusammengerechnet und dann durch den Angebotspreis geteilt.
- quality50%
In diesem Kriterium werden verschiedene Produktmerkmale bewertet (siehe Bewertungsmatrizen). Der Grenznutzen liegt bei 60%. Wird dieser nicht erreicht, wird das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Zeitplan
- 27. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung