Lieferung von flüssiger Eisen-III-Salzlösung zur Phosphorelimination

Was wird ausgeschrieben
Die Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR schreiben die Lieferung von flüssigem, saurem, anorganischem, monomerem Fällmittel (Eisen-III-Salzlösung) aus. Das Produkt dient der Phosphorelimination aus Abwasser gemäß DWA-A 202. Der Auftrag umfasst die Versorgung der kommunalen Abwasserreinigung.
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Lieferung von flüssigem, saurem, anorganischem, monomerem Fällmittel (Eisen-III-Salzlösung) zur Elimination von Phosphor aus Abwasser nach Arbeitsblatt DWA-A 202
Die Ingolstädter Kommunalbetriebe benötigen für ihre Abwasserreinigung ein spezielles chemisches Fällmittel, um Phosphor aus dem Abwasser zu entfernen. Dabei handelt es sich um eine Eisen-III-Salzlösung, die den technischen Anforderungen des Arbeitsblatts DWA-A 202 entsprechen muss. Der Auftrag richtet sich an Lieferanten von Chemikalien für die Wasseraufbereitung. Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis, wobei dieser auf den tatsächlichen Wirkstoffgehalt der Lösung bezogen wird, um eine faire Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotLieferung von flüssigem, saurem, anorganischem, monomerem Fällmittel (Eisen-III-Salzlösung) zur Elimination von Phosphor aus Abwasser nach Arbeitsblatt DWA-A 202
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Wertungskriterium ist (bei Vorliegen der Mindestkriterien) alleine der Preis bezogen auf den Wirkstoffgehalt. Ein höherer Produktpreis je Volumeneinheit kann daher bei höherem Wirkstoffgehalt als bei einem Produnkt mit niedrigerem Preis zur Zuschlagserteilung führen, da nur der Wirkstoffpreis (ohne Beimengungen oder Trägesubstanz) maßgeblich ist. Siehe Vergabeunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/299995
Zeitplan
- 14. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 13. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung