Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: BEW Berliner Energie und Wärme GmbH

Auftragswert

€1.5M

Zuschlag am

27. Apr. 2026

TED·370672-2026

Lieferung von Fernwärme für das Gebäude Unter den Linden 50

Berlin
Berlin, Germany·Veröffentlicht 29. Mai 2026
EnergieversorgungÖffentliche VerwaltungFernwaermeEnergieversorgungOeffentliche VerwaltungGebaeudebetriebBerlin
Auftragswert
~€80k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Deutsche Bundestag schreibt die Versorgung des Gebäudes Unter den Linden 50 in Berlin mit Fernwärme aus. Es handelt sich um eine direkte Vergabe ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb. Der Auftrag umfasst die kontinuierliche Bereitstellung von Wärmeenergie für den Bestandsbau.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von Fernwärme für den Bestandsbau Unter den Linden 50

VergabeHero-Einschätzung

Der Deutsche Bundestag benötigt für sein Gebäude in der Straße Unter den Linden 50 in Berlin eine zuverlässige Versorgung mit Fernwärme. Da es sich bei Fernwärme um ein leitungsgebundenes Monopolangebot handelt, erfolgt die Vergabe ohne einen klassischen Wettbewerb. Der Auftrag dient der Sicherstellung der Wärmeversorgung für den laufenden Betrieb des Bestandsbaus. Die Vergabe erfolgt rein über den Preis, wobei der Anbieter mit dem günstigsten Angebot den Zuschlag erhält.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Lieferung Fernwärme UdL 50

Lieferung von Fernwärme für den Bestandsbau Unter den Linden 50

CPV 09323000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem niedrigsten Preis (Gewichtung 100%).

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Apr. 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an BEW Berliner Energie und Wärme GmbH · €1.5M

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero