Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

€200k

Zuschlag am

24. Apr. 2026

TED·367141-2026

Lieferung von Fernwärme für die Liegenschaft Neustädtische Kirchstraße 15

Berlin
Berlin, Germany·Veröffentlicht 29. Mai 2026
EnergieversorgungÖffentliche VerwaltungFernwaermeEnergieversorgungOeffentliche VerwaltungBerlinInfrastruktur
Auftragswert
~€200k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Deutsche Bundestag schreibt die Lieferung von Fernwärme für das Gebäude in der Neustädtischen Kirchstraße 15 in Berlin aus. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb. Der Auftrag umfasst die kontinuierliche Energieversorgung der genannten Liegenschaft.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von Fernwärme für die Liegenschaft Neustädtische Kirchstraße 15 des Deutschen Bundestages

VergabeHero-Einschätzung

Der Deutsche Bundestag benötigt für seine Liegenschaft in der Neustädtischen Kirchstraße 15 in Berlin eine zuverlässige Versorgung mit Fernwärme. Da es sich bei Fernwärme um ein leitungsgebundenes Monopolprodukt handelt, erfolgt die Vergabe in einem speziellen Verfahren ohne vorherigen Wettbewerbsaufruf, da technisch nur ein Anbieter infrage kommt. Der Auftrag deckt den laufenden Wärmebedarf des Gebäudes ab. Es handelt sich um eine direkte Beschaffung zur Sicherstellung der Betriebsfähigkeit der parlamentarischen Liegenschaft.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Lieferung Fernwärme NK15

Lieferung von Fernwärme für die Liegenschaft Neustädtische Kirchstraße 15 des Deutschen Bundestages

CPV 09323000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem niedrigsten Preis (Gewichtung 100%).

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 24. Apr. 2026
    Zuschlag erteilt
    €200k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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