TED·423983-2026

Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme eines Großbatteriespeichers für den Solarpark Göritzberg

Thüringen
Jena, Germany·Veröffentlicht 19. Juni 2026
EnergietechnikAnlagenbauEnergieversorgungÖffentliche VersorgungsunternehmenBatteriespeicherPhotovoltaikEnergiemanagementStadtwerkeErneuerbare EnergienNetzanschluss
Auftragswert
~€1.2M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
20. Juli 2026
-14 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH schreibt die Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme eines Großbatteriespeichers für den bestehenden Bürgersolarpark in Bürgel, Thüringen, aus. Der Speicher soll die bestehende PV-Anlage mit einer installierten Leistung von 3.960 kW ergänzen. Das Projekt umfasst die technische Integration in die bestehende Infrastruktur am Netzanschlusspunkt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Der Bürgersolarpark Göritzberg ist eine bestehende PV-Freiflächenanlage am Standort 07616 Bürgel OT Göritzberg, Thüringen (ca. 350 m NHN). Die Anlage wurde auf dem Gebiet der Gemeinde Bürgel im Saale-Holzland-Kreis errichtet und ist seit Anfang 2026 erfolgreich in Betrieb. Die PV-Anlage verfügt über 12 Wechselrichter vom Typ Huawei SUN2000-330KTL-H1 mit einer installierten Gesamtleistung von 3.960 kW (12 × 330 kW). Am Netzanschlusspunkt (NAP) ist die Einspeiseleistung auf 3.325 kW begrenzt (Volleinspeisung, kein Inselbetrieb). Die Überwachung erfolgt über einen Dexcon Parkregler. Die Anlage wird am 20-kV-Mittelspannungs-Kabelring TOZ01-SER03 der Thüringer Energienetze (TEN) betrieben. Die Übergabestation ist ST Trotz 02 [TOZ02]. Die PV-Einspeisung erfolgt über 2 Transformatoren (je 20 kV / 2,0 MVA, Schaltgruppe Dyn5, uk=6%). Als EZA-Regler ist ein Phoenix Contact SOL-SA-PCU-41XX im Einsatz, der die Einspeiseleistung gemäß den Vorgaben des Netzbetreibers TEN regelt.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck suchen einen Partner für die Installation eines Großbatteriespeichers am bestehenden Bürgersolarpark in Bürgel, Thüringen. Ziel ist es, die Speicherkapazität für die dortige Photovoltaik-Anlage zu erweitern, die aktuell eine Leistung von knapp 4 Megawatt erbringt. Der Auftrag umfasst die gesamte technische Umsetzung von der Lieferung der Komponenten bis zur Inbetriebnahme und Anbindung an das bestehende Mittelspannungsnetz. Da es sich um eine spezialisierte technische Anlage handelt, ist Erfahrung in der Energietechnik und bei Batteriespeichersystemen erforderlich.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme eines Großbatteriespeichers

Der Bürgersolarpark Göritzberg ist eine bestehende PV-Freiflächenanlage am Standort 07616 Bürgel OT Göritzberg, Thüringen (ca. 350 m NHN). Die Anlage wurde auf dem Gebiet der Gemeinde Bürgel im Saale-Holzland-Kreis errichtet und ist seit Anfang 2026 erfolgreich in Betrieb. Die PV-Anlage verfügt über 12 Wechselrichter vom Typ Huawei SUN2000-330KTL-H1 mit einer installierten Gesamtleistung von 3.960 kW (12 × 330 kW). Am Netzanschlusspunkt (NAP) ist die Einspeiseleistung auf 3.325 kW begrenzt (Volleinspeisung, kein Inselbetrieb). Die Überwachung erfolgt über einen Dexcon Parkregler. Die Anlage wird am 20-kV-Mittelspannungs-Kabelring TOZ01-SER03 der Thüringer Energienetze (TEN) betrieben. Die Übergabestation ist ST Trotz 02 [TOZ02]. Die PV-Einspeisung erfolgt über 2 Transformatoren (je 20 kV / 2,0 MVA, Schaltgruppe Dyn5, uk=6%). Als EZA-Regler ist ein Phoenix Contact SOL-SA-PCU-41XX im Einsatz, der die Einspeiseleistung gemäß den Vorgaben des Netzbetreibers TEN regelt.

CPV 31400000, 31422000, 45311000, 65310000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    50

    50%
  • quality

    50

    50%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 19. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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