TED·409515-2026

Lieferung von Ökostrom für die Stadtentwässerungsbetriebe Köln

Nordrhein-Westfalen
Köln, Germany·Veröffentlicht 15. Juni 2026
EnergieversorgungÖffentliche VerwaltungAbfall- und AbwasserwirtschaftOekostromEnergieversorgungOeffentliche BetriebeStadtentwaesserungEnergiehandelKommunale Infrastruktur
Auftragswert
~€4.0M
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
14. Juli 2026
-20 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) schreiben die Lieferung von ca. 6,5 Mio. kWh Ökostrom pro Jahr aus. Der Auftrag umfasst die Versorgung von rund 30 RLM- und 254 iMSys-Abnahmestellen sowie optional die Durchleitung und Vermarktung von eigenerzeugten Strommengen aus BHKW-, PV- und Windanlagen. Die Laufzeit und der genaue Vertragsbeginn sind im Rahmen der Ausschreibung zu berücksichtigen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von ca. 6,5 Mio. kWh/a elektrische Energie an die Abnahmestellen der StEB Köln. Es handelt sich um ca. 30 RLM - und 254 iMSys Abnahmestellen. Es speisen unterschiedleiche Anlagen teilweise in das öffentl. Netz aus. Dazu gehören BHKW-, PV- und Windanlagen.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln suchen einen Energielieferanten für den Bezug von jährlich etwa 6,5 Millionen Kilowattstunden Ökostrom. Die Versorgung betrifft über 280 Abnahmestellen, darunter sowohl leistungsgemessene Anlagen (RLM) als auch solche mit intelligenten Messsystemen (iMSys). Zusätzlich soll der Auftragnehmer optional die Durchleitung und Vermarktung von Strom übernehmen, den die StEB selbst in eigenen Blockheizkraftwerken, Photovoltaik- und Windkraftanlagen erzeugen. Es handelt sich um eine klassische Energiebeschaffung für einen kommunalen Betrieb mit Fokus auf Nachhaltigkeit und Netzintegration.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Eigenerklärung zur Eignung (Ausschlussgründe nach GWB/VOB/A)
  • Nachweis zur Erfüllung der Steuer- und Sozialversicherungspflichten
  • Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket (Russland-Sanktionen)
  • Auskunft über wirtschaftliche und rechtliche Unternehmensverbindungen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur Beispielhaft ausgewählt. Es ist folgendes zu beachten: I. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. alle zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A. Ferner gelten die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass die vorgenannten Ausschlussgründe nicht vorliegen: 1. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bieters/Bewerbers oder dem Bieter/Bewerber zurechnender Personen keine gesetzlichen Ausschlussgründe begründet sind. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle als Beleg seiner vorgenannten Erklärung folgende Nachweise innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessen Frist einzureichen: a. Bei Ausschreibungen von Liefer-/Dienstleistungen (VgV): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers, sofern der Bieter/Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet ist. b. Bei Ausschreibungen von Bauleistungen (EU VOB/A): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters/Bewerbers beitragspflichtig ist. (3) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers kann ausgeschlossen werden, wenn er die gesondert angeforderten Nachweise nicht vollständig binnen der von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist einreicht. II. Ferner werden in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug ausgeschlossen. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass der vorgenannte Ausschlussgrund nicht vorliegt: • Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bieter/Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. Hierfür kann der Bieter das Formblatt „Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket – RUS-Sanktionen“ ausfüllen und einreichen. Die Erklärung ist mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen. III. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. IV. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die in I. – bis III. genannten Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären und die in I. und II. genannten Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Will sich der Bieter/Bewerber bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die in I. bis II. genannten Auskünfte und Nachweise auf Verlangen auch von Dritten abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV/ § 16a VOB/A EU.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom): Lieferung von elektrischer Energie für Gebäude und Betriebsstätten der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln) optional inklusive Durchleitung von eigenerzeugten Überschussmengen und Vermarktung am geeigneten Markt

Lieferung von ca. 6,5 Mio. kWh/a elektrische Energie an die Abnahmestellen der StEB Köln. Es handelt sich um ca. 30 RLM - und 254 iMSys Abnahmestellen. Es speisen unterschiedleiche Anlagen teilweise in das öffentl. Netz aus. Dazu gehören BHKW-, PV- und Windanlagen.

CPV 09310000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 14. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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