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Bereitstellung und Betrieb einer zentralen VoIP- und Unified Communications-Plattform

Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300Aachen, GermanyVeröffentlicht 21. Mai 2026
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
22. Juni 2026
25 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Aachen schreibt die Bereitstellung, Migration und den Betrieb einer zentralen VoIP- und Unified Communications-Plattform inklusive Contact-Center-Lösung aus. Der Auftrag erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 1440 Tagen (ca. 4 Jahre). Es handelt sich um Los 1 eines zweiteiligen Vergabeverfahrens.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss einer EVB-IT-Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Festnetztelefonie für die Stadt Aachen. Die nach der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen sind in zwei Lose aufgeteilt . Jedes Los wird mit jeweils einem Unternehmen besetzt. Die Lose werden in gesonderten Projekträumen veröffentlicht. Die vorliegende Auftragsbekanntmachung und die hierzu in den Projektraum des Vergabeportals eingestellten Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich das Los 1. Der Auftragnehmer übernimmt alle Leistungen und Tätigkeiten, die zur vollständigen Durchführung der Rahmenvereinbarung und der auf ihr beruhenden Einzelaufträge erforderlich sind.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Aachen sucht einen Dienstleister für die Modernisierung und den Betrieb ihrer Telefonie-Infrastruktur. Das Projekt umfasst eine zentrale Plattform für IP-Telefonie (VoIP) und moderne Kommunikationsdienste (Unified Communications), die auch eine Lösung für das städtische Service-Center beinhaltet. Der Auftragnehmer ist für die gesamte technische Umsetzung, die Anbindung an die bestehende IT-Umgebung sowie die laufende Weiterentwicklung verantwortlich. Die Rahmenvereinbarung läuft über einen Zeitraum von etwa vier Jahren. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Los 1: Telefonie Leistungen)

IT-DienstleistungenTelekommunikationÖffentliche VerwaltungVoipUnified CommunicationsOeffentliche VerwaltungIt InfrastrukturTelekommunikationContact Center
Eignung

Zentrale Anforderungen

1 Punkte
  • Einhaltung der Nachforderungsmöglichkeiten gemäß § 56 VgV

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Die Möglichkeit der Nachforderung richtet sich nach § 56 VgV.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Telefonie Leistungen

Los 1 umfasst die Bereitstellung, Migration, den Betrieb sowie die Weiterentwicklung einer zentralen VoIP- und Unified Communications-Plattform für die Stadt Aachen einschließlich einer integrierten Contact Center Lösung. Der Auftragnehmer verantwortet ein hochverfügbares, skalierbares und sicheres Gesamtsystem, das in die bestehende IT, Netzwerk und Rechenzentrumsinfrastruktur integriert wird. Der Auftraggeber verfolgt einen hybriden Systemarchitektur- und Lösungsansatz für das zu-künftige VoIP/UC-TK-System. Ziel ist die Kombination einer hochverfügbaren, on-premise betriebenen Enterprise-VoIP-Plattform mit einer hochverfügbaren und hochskalierbaren Unified-Communication- und Collaboration-Lösung in einer integrierten Gesamtarchitektur. Die Enterprise-VoIP-Call-Control-Komponente ist innerhalb der Rechenzentrumsinfrastruktur des Dienstleisters des AG, zu installieren und zu betreiben. Die Anbindung an das öffentliche Telefonnetz erfolgt über eine zentral bereitgestellte, redundant ausgelegte SBC-Infrastruktur im selben Rechenzentrumsverbund. In Los 2 (Provider-Leistungen) wird der Leistungsumfang des zentralen SIP-Trunks definiert, der durch den Auftragnehmer von Los 2 bereitgestellt werden muss. Die Redundanz der zentralen Call-Control ist innerhalb der vorhandenen Rechenzentrumsbereiche (RZ1 und RZ2) so auszugestalten, dass der Ausfall einzelner Komponenten oder Rechenzentrumsbereiche nicht zum vollständigen Ausfall der Sprachkommunikation führt. Eine geografische Redundanz über mehrere Rechenzentrumsstandorte hinweg ist nicht Gegenstand dieser Anforderung. Die Lösung soll herstellerunabhängig und ohne proprietäre Clustermechanismen realisierbar sein. Erforderlich ist ausschließlich die grundsätzliche Fähigkeit zur hochverfügbaren Auslegung und zur logischen Verteilung der Komponenten innerhalb der vorhandenen Rechenzentrumsinfrastruktur. Die Unified-Communication-Funktionalitäten sind als skalierbare Hybrid- oder Cloud-Lösung bereitzustellen. Sofern Komponenten als Cloud-Service betrieben werden, sind diese in einem Rechenzentrum innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes zu betreiben. Die Gesamtarchitektur muss so ausgelegt sein, dass zusätzliche Dienste - insbesondere Contact Center Funktionalitäten - sowohl als On-Premises-Komponente als auch als Cloud-basierter Service (CCaaS) integrierbar sind. Die Integration hat über offene, dokumentierte und herstellerunabhängige Schnittstellen zu erfolgen. Technische Mindestanforderungen - VoIP-Plattform Die zu liefernde Enterprise-VoIP-Plattform muss mindestens folgende Kapazitäten für den Parallelbetrieb unterstützen: - mindestens 4.000 IP-Tischtelefone - bis zu 5.000 Softphones (geplant ist eine größere Migration von IP-Tischtelefon zu Softphone während der Vertragslaufzeit) - für mindestens 1.000 Smartphones und ca. 1.000 iPads - mindestens 1.200 analoge Anschlüsse über standardisierte Analog-VoIP-Gateways - zentrale SBC-Funktion für den SIP-Trunk mit mindestens 600 gleichzeitigen Gesprächen, skalierbar um mindestens 400 weitere Gespräche Zusätzlich sind ausreichend Systemressourcen einzuplanen, um eine Skalierung von mindestens 20 % der genannten Kapazitäten ohne grundlegende Systemerweiterung zu ermöglichen. Die Gateway- und SBC-Komponenten müssen über offene SIP-/SRTP-basierte Schnittstellen integrierbar sein. Die Lösung darf keine proprietären Abhängigkeiten erzeugen und muss interoperabel zu marktüblichen VoIP- und UC-Systemen sein. Die Architektur ist so auszulegen, dass innerhalb der zentralen wie auch dezentralen IP-Struktur keine Engpässe hinsichtlich Bandbreite, Session-Kapazität oder Sprachqualität entstehen. Eine angemessene Ressourcenplanung für Signalisierung, Medienverarbeitung und Verschlüsselung ist durch den AN sicherzustellen. Technische Mindestanforderungen - Unified Communication Die zu liefernde Unified-Communication-Plattform muss mindestens folgende Funktionen im Parallelbetrieb unterstützen: - mindestens 5.000 Teilnehmer für Instant Messaging und Präsenz - Integration externer Videokonferenzplattformen (z. B. Zoom) - optional Erweiterbarkeit um Audio-, Video- und Webkonferenzfunktionen mit gemeinsamer Dokumentenbearbeitung Ergänzende Mehrwertdienste Zusätzlich werden ergänzende Mehrwertdienste und deren Funktionalitäten zur Unterstützung einer effizienteren Kommunikation gefordert. Dies erfolgt durch die Integration der nachfolgend aufgeführten Dienste: - Contact Center Funktionalität (On-Prem oder CCaaS) o Kapazitäten mit 150 Agenten und 30 Supervisoren - Computer Telefonie Integration (CTI) - Voicemail-System - Zentrales IP-DECT-System - Administration und Management Standorte und Kategorisierung: Die VoIP /UC Plattform soll zukünftig ca. 280 Standorte der Stadt Aachen versorgen. Die Standorte lassen sich funktional wie folgt kategorisieren: - Zentrale Standorte mit direkter TK Anbindung o Größere Verwaltungs- und Organisationseinheiten mit unmittelbarer Anbindung an das zentrale VoIP /UC System. - Dezentrale Standorte o Kleinere und mittlere Standorte mit Anbindung über das Datennetz bzw. Provider Anschlüsse, einschließlich Sonder- und Außenstellen. Die Lösung ist standortübergreifend einheitlich zu betreiben (z.B. Rufnummernplan, Administration, Service Prozesse). Die geschätzte Abnahmemenge Los 1 beläuft sich für alle von der Rahmenvereinbarung umfassten Leistungen auf 5.060.000 EUR netto. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze an Leistungen in Höhe von 6.100.000 EUR netto festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung). Die Stadt Aachen ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU). Die Stadt Aachen ist insbesondere nicht dazu verpflichtet, aus der Rahmenvereinbarung ein bestimmtes Kontingent abzunehmen.

CPV 64210000, 32412100, 32540000, 32550000, 32570000, 32571000, 50330000, 64215000, 72250000, 72260000, 72400000, 726000001440 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 21. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 22. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link