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Lieferung eines Schleppers Valtra T235 mit Mähkombination

Nordrhein-Westfalen
Euskirchen, Germany·Veröffentlicht 7. Aug. 2026
LieferaufträgeFahrzeugeÖffentliche VerwaltungBauhofLandwirtschaftliche FahrzeugeKommunaltechnikStrassenunterhaltOeffentliche BeschaffungMaschinenbau
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
8. Sept. 2026
33 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Kreis Euskirchen schreibt die Lieferung eines neuen Schleppers vom Typ Valtra T235 inklusive einer Mähkombination aus. Die Ausrüstung besteht aus einem Heckauslegermähgerät und einem Randstreifenmäher für den Einsatz im Kreisbauhof. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Beschaffung eines Schleppers mit Mähkombination

VergabeHero-Einschätzung

Der Kreis Euskirchen sucht einen neuen Schlepper des Modells Valtra T235, der speziell für die Landschaftspflege und Mäharbeiten ausgestattet ist. Das Fahrzeug wird mit einem Heckauslegermähgerät und einem Randstreifenmäher geliefert, um die Instandhaltung von Straßenrändern und Grünflächen durch den Kreisbauhof zu unterstützen. Es handelt sich um eine direkte Beschaffung von Spezialmaschinen für den kommunalen Betrieb. Der Auftrag wird an den Anbieter mit dem günstigsten Preis vergeben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung eines Schleppers Valtra T235 mit Mähkombination

Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung eines Valtra Schleppers Typ T235 mit Heckauslegermähgerät Typ Mulag GHA 700 und Randstreifenmäher Typ Mulag MRS 300 für den Kreisbauhof

CPV 16700000, 16000000Frist 8. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    günstigster Preis für das Gesamtpaket aus Schlepper und Mähkombination

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 7. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 8. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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