Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·408442-2026

Lieferung eines Radar-Transceivers für den Deutschen Wetterdienst

Hamburg
Offenbach am Main, Germany·Veröffentlicht 15. Juni 2026
IT-DienstleistungenWissenschaftliche GeräteÖffentliche VerwaltungMeteorologieWetterdienstRadar TechnikHardware BeschaffungErsatzteileOeffentliche Verwaltung
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Deutsche Wetterdienst beschafft einen Radar-Transceiver für bestehende Wetterradarsysteme. Aufgrund der proprietären Technik erfolgt die Vergabe direkt an den Hersteller. Es handelt sich um eine Lieferung von spezialisierter Hardware.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung eines Radar-Transceivers

VergabeHero-Einschätzung

Der Deutsche Wetterdienst benötigt einen neuen Radar-Transceiver, um die Funktionsfähigkeit seiner bestehenden Wetterradarsysteme sicherzustellen. Da in den verwendeten Systemen (LLWAS - Low Level Windshear Alert System) hochspezialisierte und geschützte Technik verbaut ist, kann das Ersatzteil ausschließlich vom Originalhersteller bezogen werden. Aus diesem Grund wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gewählt, bei dem der Auftrag direkt an den Hersteller vergeben wird. Es handelt sich um eine spezialisierte Hardware-Beschaffung für die meteorologische Infrastruktur in Deutschland.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Lieferung eines Radar-Transceivers

Lieferung eines Radar-Transceivers

CPV 38120000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • quality

    Die Auftragsvergabe kann nur an den Hersteller erfolgen, da in den LLWAS-Radarsystemen proprietäre Technik verbaut ist und ausschließlich der Hersteller in der Lage ist, kompatible Ersatzteile bereitzustellen.

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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