Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeugs (MLF)

Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinden Krummbek und Bendfeld schreiben die Beschaffung eines neuen Mittleren Löschfahrzeugs (MLF) aus. Der Auftrag umfasst sowohl das Fahrgestell als auch den feuerwehrtechnischen Aufbau. Die Vergabe erfolgt als einheitliches Los mit einem Fokus auf Preis (70 %) und technischer Qualität (30 %).
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Lieferung von Fahrgestell und Aufbau für ein Mittlers Löschfahrzeug MLF für die Gem. Krummbek/Bendfeld
Die Gemeinden Krummbek und Bendfeld in Schleswig-Holstein suchen einen Anbieter für ein neues Mittleres Löschfahrzeug, kurz MLF. Ein MLF ist ein kompaktes Feuerwehrfahrzeug, das speziell für den Einsatz in kleineren Kommunen konzipiert ist und über eine eigene feuerwehrtechnische Beladung sowie einen Wassertank verfügt. Der Auftrag umfasst die Lieferung des kompletten Fahrzeugs, bestehend aus dem Fahrgestell und dem spezifischen Aufbau für die Brandbekämpfung. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen gesetzlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Integrität erfüllen, wie sie im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegt sind.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB
- Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit
- Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Verpflichtungen
- Einhaltung umweltrechtlicher Verpflichtungen
- Keine Beteiligung an wettbewerbsverzerrenden Vereinbarungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Nachforderung sensibler Daten ist ausgeschlossen
Aufteilung in Lose
1 LotLieferung von einem Fahrgestell sowie Aufbau für ein Mittlers Löschfahrzeug MLF für die Gem. Krummbek/Bendfeld
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
70%
- quality
Technische Ausführung 30%
Zeitplan
- 7. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung