TED·501335-2026·Schließt in 36 Tagen

Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeuges (MLF) nach DIN 14 530-25

Schleswig-Holstein
Niebüll (Schleswig), Germany·Veröffentlicht 20. Juli 2026
FahrzeugeFeuerwehrbedarfÖffentliche VerwaltungFeuerwehrFeuerwehrFahrzeugbeschaffungOeffentliche SicherheitRettungswesenKommunalbedarf
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
26. Aug. 2026
36 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Sprakebüll beschafft ein neues Mittleres Löschfahrzeug (MLF) gemäß DIN-Norm 14 530-25. Der Auftrag umfasst die Lieferung des Fahrgestells sowie den Aufbau des Fahrzeugs inklusive der Zusammenführung mit der Beladung. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Modernisierung der feuerwehrtechnischen Ausrüstung.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Los 1 – Fahrgestell + Aufbau, geeignet zur Darstellung eines MLF

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Sprakebüll schreibt die Anschaffung eines neuen Mittleren Löschfahrzeugs (MLF) aus, um die Einsatzbereitschaft ihrer Feuerwehr sicherzustellen. Das Fahrzeug muss den technischen Anforderungen der DIN-Norm 14 530-25 entsprechen, was unter anderem spezifische Vorgaben an das Fahrgestell und den Aufbau definiert. Der Auftrag beinhaltet die komplette Fertigstellung des Fahrzeugs inklusive der Integration der feuerwehrtechnischen Beladung. Interessierte Unternehmen müssen in der Lage sein, ein solches Spezialfahrzeug schlüsselfertig zu liefern.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Fahrgestell + Ausbau geeignet zur Darstellung eines MLF + Zusammenführung mit der Beladung

Los 1 – Fahrgestell + Aufbau, geeignet zur Darstellung eines MLF

CPV 34144213Frist 26. Aug. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 20. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 26. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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