Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: MÜLLER Umwelttechnik GmbH & Co. KG

Auftragswert

€675k

Zuschlag am

15. Juli 2026

TED·495814-2026

Lieferung eines Kanalspülwagens mit Wasseraufbereitung

Nordrhein-Westfalen
Sankt Augustin, Germany·Veröffentlicht 17. Juli 2026
LieferaufträgeFahrzeugeÖffentliche VerwaltungAbfall- und AbwasserwirtschaftKommunaltechnikFahrzeugbeschaffungAbwasserentsorgungNutzfahrzeugeOeffentliche Verwaltung
Auftragswert
~€400k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Sankt Augustin schreibt die Lieferung eines Kanalspülwagens mit Wasseraufbereitung aus. Es handelt sich um ein 3-Achser-Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26.000 kg. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und ausschließlich über den Preis entschieden.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung eines Kanalspülwagens mit Wasseraufbereitung als 3-Achser mit 26.000 kg zulässigem Gesamtgewicht.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Sankt Augustin sucht einen neuen Kanalspülwagen, der mit einer Wasseraufbereitungsanlage ausgestattet ist. Das Fahrzeug muss als 3-Achser konzipiert sein und ein zulässiges Gesamtgewicht von 26 Tonnen aufweisen. Solche Spezialfahrzeuge werden in der kommunalen Abwasserentsorgung eingesetzt, um Kanalsysteme effizient zu reinigen und das verwendete Wasser direkt vor Ort aufzubereiten. Der Auftrag wird im offenen Verfahren ausgeschrieben, wobei das wirtschaftlichste Angebot allein über den Preis bestimmt wird.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Lieferung eines Kanalspülwagens

Lieferung eines Kanalspülwagens mit Wasseraufbereitung als 3-Achser mit 26.000 kg zulässigem Gesamtgewicht.

CPV 34144000, 34144410
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    100%

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 15. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an MÜLLER Umwelttechnik GmbH & Co. KG · €675k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero