TED·425016-2026·Schließt in 35 Tagen

Lieferung eines Kabinen- und Technologiedemonstrators (Flugzeugrumpfsegment)

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) - BraunschweigBraunschweig, GermanyVeröffentlicht 22. Juni 2026
Auftragswert
~€375k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
26. Juli 2026
35 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) schreibt die Beschaffung eines ca. 20 Meter langen Rumpfsegments eines Airbus A330 oder A340 aus. Das Segment dient als Technologiedemonstrator für Forschungszwecke und muss eine vollständige Kabinenausstattung sowie physische Systeme wie Bordküchen und Waschräume enthalten. Eine funktionale Betriebsbereitschaft der Systeme ist nicht erforderlich.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Der Kabinen- und Technologiedemonstrator muss aus einem ca. 20 Meter langen Rumpfsegment eines Airbus Wide-body, bzw. twin-aisle Flugzeugs bestehen. Das Material des Rumpfes muss Alumi-nium sein, wodurch sich die möglichen Flugzeugmuster auf die A330- und A340-Reihen beschränken. Aufgrund geplanter Arbeiten an Systemschnittstellen, unter anderem im Bereich der Bordküche, wird ein Heck-Segment gefordert. Das Flugzeug selbst und die Systeme in diesem müssen nicht zertifiziert sein. Die Kabinenausstattung des Rumpfsegments muss der Ausstattung eines realen, sich in Betrieb befin-denden Flugzeugs entsprechen. Für die einzelnen Systeme, wie Waschräume, Bordküchen, aber auch Klimatisierungs-, Elektrik- oder wassertechnischen Systeme gilt: Es wird die vollständige physische Präsenz der Systeme und deren originalen Verkabelung gefordert. Es besteht keine Anforderung an die funktionale Betriebsbereitschaft oder die elektrische Funktion der Komponenten.

VergabeHero-Einschätzung

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) sucht einen speziellen Flugzeugrumpf, der als Forschungsmodell dient. Konkret wird ein etwa 20 Meter langes Heck-Segment eines Airbus A330 oder A340 aus Aluminium benötigt, das mit einer originalgetreuen Kabinenausstattung, Bordküchen und Sanitäranlagen bestückt ist. Die Systeme müssen zwar physisch vorhanden und korrekt verkabelt sein, eine elektrische Funktion oder Zertifizierung ist jedoch nicht gefordert. Dieser Demonstrator soll als Testumgebung für zukünftige Kabinentechnologien dienen.

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Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB
  • Bereitstellung von Eignungsunterlagen auf Anforderung

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB Der Auftraggeber kann eine Aufklärung über Inhalte der Angebote und Eignungsunterlagen betreiben und Unterlagen nachfordern. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung werden dabei beachtet.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung eines Kabinen- und Technologiedemonstrators

Der Kabinen- und Technologiedemonstrator muss aus einem ca. 20 Meter langen Rumpfsegment eines Airbus Wide-body, bzw. twin-aisle Flugzeugs bestehen. Das Material des Rumpfes muss Alumi-nium sein, wodurch sich die möglichen Flugzeugmuster auf die A330- und A340-Reihen beschränken. Aufgrund geplanter Arbeiten an Systemschnittstellen, unter anderem im Bereich der Bordküche, wird ein Heck-Segment gefordert. Das Flugzeug selbst und die Systeme in diesem müssen nicht zertifiziert sein. Die Kabinenausstattung des Rumpfsegments muss der Ausstattung eines realen, sich in Betrieb befin-denden Flugzeugs entsprechen. Für die einzelnen Systeme, wie Waschräume, Bordküchen, aber auch Klimatisierungs-, Elektrik- oder wassertechnischen Systeme gilt: Es wird die vollständige physische Präsenz der Systeme und deren originalen Verkabelung gefordert. Es besteht keine Anforderung an die funktionale Betriebsbereitschaft oder die elektrische Funktion der Komponenten.

CPV 34999410
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 26. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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