Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 20)

Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Bad Rothenfelde schreibt die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 20) für die Freiwillige Feuerwehr aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst das Fahrgestell, Los 2 den feuerwehrtechnischen Aufbau. Die Lieferung ist bis Dezember 2028 geplant.
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Gemeinde Bad Rothenfelde / Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 20) für die Freiwillige Feuerwehr Bad Rothenfelde
Die Gemeinde Bad Rothenfelde beschafft ein neues Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug vom Typ HLF 20 für ihre Freiwillige Feuerwehr. Um den Auftrag für verschiedene spezialisierte Anbieter zugänglich zu machen, wurde das Projekt in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 betrifft das benötigte Fahrgestell, während Los 2 den feuerwehrtechnischen Aufbau umfasst. Die Auslieferung des Fahrzeugs ist für Ende 2028 vorgesehen. Der Zuschlag wird ausschließlich über den niedrigsten Preis entschieden.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
- Erfüllung der DIN EN 1846
- Erfüllung der DIN 14 530 Teil 27
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 Nr. 4 u. 5 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 8 u. 9 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Aufteilung in Lose
2 LoteGegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 20) für die Freiwillige Feuerwehr Bad Rothenfelde. Die Gesamtleistung wird in zwei Lose geteilt: - Los 1: *Lieferung eines Fahrgestells zum Aufbau eines HLF 20 nach DIN EN 1846 und in Anlehnung an DIN 14 530 Teil 27 *Lieferung bis spätestens Dezember 2028 - Los 2: *Lieferung des feuerwehrtechnischen Aufbaus eines HLF 20 nach DIN EN 1846 und in Anlehnung DIN 14 530 Teil 27 *Lieferung bis spätestens Juni 2029
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 20) für die Freiwillige Feuerwehr Bad Rothenfelde. Die Gesamtleistung wird in zwei Lose geteilt: - Los 1: *Lieferung eines Fahrgestells zum Aufbau eines HLF 20 nach DIN EN 1846 und in Anlehnung an DIN 14 530 Teil 27 *Lieferung bis spätestens Dezember 2028 - Los 2: *Lieferung des feuerwehrtechnischen Aufbaus eines HLF 20 nach DIN EN 1846 und in Anlehnung DIN 14 530 Teil 27 *Lieferung bis spätestens Juni 2029
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Zeitplan
- 4. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung