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Lieferung eines Gerätewagens GW-L2 Rüst für die Feuerwehr

Nordrhein-Westfalen
Wachtberg, Germany·Veröffentlicht 8. Juli 2026
FahrzeugeFeuerwehrbedarfÖffentliche VerwaltungFeuerwehr und RettungsdiensteFeuerwehrEinsatzfahrzeugOeffentliche BeschaffungRettungsdienstFahrzeugbau
Auftragswert
€565k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
7. Aug. 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Wachtberg schreibt die Lieferung eines neuen Feuerwehr-Einsatzfahrzeugs vom Typ Gerätewagen GW-L2 Rüst aus. Das Fahrzeug muss den aktuellen Normen DIN EN 1846-2 und DIN 14555-22 entsprechen. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung eines Gerätewagen GW-L2 Rüst in Anlehnung an die DIN EN 1846-2, DIN 14555-Teil 22, Stand Norm Mai 2023

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Wachtberg sucht einen Anbieter für ein neues Feuerwehrfahrzeug, konkret einen sogenannten Gerätewagen Logistik 2 (GW-L2) mit Rüst-Ausstattung. Dieses Fahrzeug dient der Feuerwehr dazu, Ausrüstung für technische Hilfeleistungen und Logistikaufgaben an Einsatzorte zu transportieren. Das Fahrzeug muss dabei den neuesten technischen Standards und Sicherheitsnormen entsprechen, die im Mai 2023 aktualisiert wurden. Es handelt sich um eine Einzelbeschaffung für die kommunale Feuerwehr.

Eignung

Zentrale Anforderungen

1 Punkte
  • Eigenerklärung gemäß §§ 123, 124 GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Vergleiche §§ 123,124 GWB. Angaben sind per Eigenerklärung zu machen keine

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung Feuerwehr-Einsatzfahrzeug

Lieferung von einem Feuerwehr-Einsatzfahrzeug für die Feuerwehr Wachtberg Gerätewagen GW-L2 Rüst

CPV 34144210Frist 7. Aug. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 8. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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