Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·443078-2026

Lieferung eines geländegängigen LKW mit Absetzkipper

Fahrzeuge und TransportmittelÖffentliche VerwaltungVerteidigungNutzfahrzeugeBundeswehrLogistikOeffentliche BeschaffungFahrzeugbau
Auftragswert
~€175k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr beschafft ein geländegängiges LKW-Komplettfahrzeug mit Absetzkipperaufbau. Das Fahrzeug ist für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr sowie im Gelände vorgesehen und muss über einen zuschaltbaren Allradantrieb oder eine gleichwertige Ausstattung verfügen. Der Einsatzort ist Idar-Oberstein.

Vollständige Beschreibung anzeigen

6003032946-BAIUDBw DL II 5.3

VergabeHero-Einschätzung

Die Bundeswehr sucht für ihren Standort in Idar-Oberstein ein spezielles Nutzfahrzeug. Es handelt sich um einen LKW mit einem sogenannten Absetzkipper, also einer Vorrichtung zum Auf- und Absetzen von Containern oder Mulden. Das Fahrzeug muss geländegängig sein und über einen Allradantrieb verfügen, um sowohl auf öffentlichen Straßen als auch in unwegsamem Gelände eingesetzt werden zu können. Der Auftrag wird rein nach dem Preis vergeben, das heißt, das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001LKW ab 18 to Allrad

Geländegängiges LKW-Komplettfahrzeug mit Absetzkipperaufbau für den kommunalen und baustellenbezogenen Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr sowie im Gelände mit zuschaltbarem Allrad oder gleichwertig

CPV 34113300
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis als Zuschlagskriterium

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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