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Lieferung eines Frontladers mit 26t zulässigem Gesamtgewicht

FahrzeugeKommunalbedarfÖffentliche VerwaltungAbfallwirtschaftFahrzeugbeschaffungStadtreinigungKommunaltechnikNutzfahrzeugeOeffentliche Verwaltung
Auftragswert
€350k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
25. Aug. 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Magistrat der Universitätsstadt Gießen schreibt die Lieferung eines Frontladers mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26 Tonnen aus. Das Fahrzeug ist für den Einsatz im Stadtreinigungs- und Fuhramt vorgesehen. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit einer Gewichtung von 60 % auf den Preis und 40 % auf Qualitätskriterien.

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Lieferung eines Frontladers mit 26t zulässigem Gesamtgewicht

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Gießen sucht einen neuen Frontlader mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26 Tonnen für ihr Stadtreinigungs- und Fuhramt. Bei der Auswahl des Anbieters spielen neben dem Preis auch Qualitätsmerkmale eine wichtige Rolle, die mit 40 Prozent in die Bewertung einfließen. Interessierte Unternehmen müssen unter anderem Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, wie etwa Verstößen gegen das Mindestlohngesetz oder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, vorlegen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Einhaltung des Mindestlohngesetzes
  • Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
  • Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Verstöße gegen §§ 123 und 124 GWB sowie § 6e VOB/A EU ] -Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Unternehmen gemäß §§ 123 und 124 GWB von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können, wenn zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Die Bieter haben eine Eigenerklärung in dem Formblatt 124 Hessen über das Nichtvorliegen solcher Ausschlussgründe abzugeben. Dies gilt auch für Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie für Nachunternehmer.“ Die in § 124 Abs. 2 GWB genannten spezialgesetzlichen Ausschlussregelungen bleiben unberührt und können ebenfalls zur Nichtberücksichtigung eines Angebots führen. Dies betrifft insbesondere § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung eines Frontladers mit 26t zulässigem Gesamtgewicht
€350k

Lieferung eines Frontladers mit 26t zulässigem Gesamtgewicht

CPV 34144510, 34144511Frist 25. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Angebotspreis 60 %

    60%
  • quality

    Qualitätskriterien 40 %

    40%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 27. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 25. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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