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Lieferung eines Einsatzleitwagens ELW 1 für die Feuerwehr

Niedersachsen
Bad Gandersheim, Germany·Veröffentlicht 7. Aug. 2026
FahrzeugeSicherheitsausrüstungÖffentliche VerwaltungBrandschutzFeuerwehrEinsatzfahrzeugBehoerdenfahrzeugKommunalbedarfFahrzeugbau
Auftragswert
€243k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
10. Sept. 2026
34 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Bad Gandersheim schreibt die Lieferung eines neuen Einsatzleitwagens (ELW 1) für ihre Schwerpunktfeuerwehr aus. Es handelt sich um eine Ersatzbeschaffung, bei der das Fahrzeug inklusive Fahrgestell und technischem Ausbau als Gesamtfahrzeug geliefert werden soll. Der geschätzte Auftragswert beträgt 243.000 EUR.

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Lieferung eines Einsatzleitwagens - ELW 1 für die Schwerpunktfeuerwehr Bad Gandersheim

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Bad Gandersheim sucht einen Anbieter für die Lieferung eines neuen Einsatzleitwagens vom Typ ELW 1 für ihre Schwerpunktfeuerwehr. Ein ELW 1 ist ein spezielles Fahrzeug, das der Einsatzleitung als mobile Befehlsstelle dient und mit entsprechender Funk- und Kommunikationstechnik ausgestattet ist. Die Ausschreibung umfasst das komplette Fahrzeug inklusive des Fahrgestells und des gesamten Innenausbaus. Es handelt sich um eine Ersatzbeschaffung, um ein älteres Fahrzeug zu ersetzen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung eines Einsatzleitwagens - ELW 1 für die Schwerpunktfeuerwehr Bad Gandersheim
€243k

Lieferung eines Einsatzleitwagens - ELW 1 für die Schwerpunktfeuerwehr Bad Gandersheim als Ersatzbeschaffung. Das Fahrzeug wird als Gesamtfahrzeug mit Fahrgestell und Ausbau ausgeschrieben

CPV 34144210Frist 10. Sept. 20261440 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 7. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 10. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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