Abrollbehälter AB-Rüst für die Feuerwehr
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Brunsbüttel beschafft einen Abrollbehälter vom Typ AB-Rüst für ihre Feuerwehr. Bei dem Beschaffungsobjekt handelt es sich um ein einzelnes Lieferlos im Bereich Feuerwehrfahrzeuge. Die Angebotsfrist endet am 29. Mai 2026.
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Die Stadt Brunsbüttel beschafft einen Abrollbehälter-Rüst für die Feuerwehr der Satdt
Die Stadt Brunsbüttel im Kreis Dithmarschen (Schleswig-Holstein) kauft einen Abrollbehälter vom Typ AB-Rüst für ihre Feuerwehr. Ein Abrollbehälter ist ein abnehmbarer Aufbau für Feuerwehrfahrzeuge, der für den Transport von Gerätschaften oder als zusätzlicher Stauraum genutzt wird. Die Beschaffung umfasst ein einzelnes Los, sodass nur ein Lieferant beauftragt wird. Bewerber müssen die allgemeinen Eignungsvoraussetzungen nach GWB (keine Ausschlussgründe wegen Korruption, Betrug, Insolvenz etc.) erfüllen. Der geschätzte Auftragswert liegt im mittleren fünfstelligen Bereich.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Keine Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (Korruption, Betrug, kriminelle Vereinigung)
- Keine Insolvenz oder vergleichbare Zahlungsunfähigkeit
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen (Steuern, Sozialversicherung, Umwelt-, Arbeits- und Sozialrecht)
- Keine schwerwiegenden beruflichen Fehlverhalten
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Unterlagen, die keine sensiblen Daten enthalten (Preise) können nachgefordert werden.
Aufteilung in Lose
1 LotLieferung eines Abrollbehälters AB-Rüst für die Stadt Brunsbüttel
Zeitplan
- 24. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung