Lieferung eines 2-Achs-Fahrzeuges mit 15 t zGG inklusive Absetzkipperaufbau
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 20.04.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Zweckverband Abfallwirtschaft CelleProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 20.03.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 193562-2026
- Verfahrensnummer
- faf5f65a-72f6-49ee-b0b1-e42f5563bfcd
- CPV-Codes
- 34144000 · Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
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Kurzbeschreibung
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Celle schreibt die Beschaffung eines neuen 2-Achs-Fahrzeuges mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 15 Tonnen aus. Das Fahrzeug soll mit einem Absetzkipperaufbau ausgestattet sein. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Lieferung eines einzelnen Nutzfahrzeugs.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Lieferung eines 2-Achs-Fahrzeuges mit 15 t zGG inklusive Absetzkipperaufbau
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Ausschreibung eines 2-Achs-Fahrzeuges mit 15 t zGG inklusive Absetzkipperaufbau
Lieferung eines 2-Achs-Fahrzeuges mit 15 t zGG inklusive Absetzkipperaufbau nach den Anforderungen der Leistungsbeschreibung und Leistungverzeichnis
Frist: 20.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
[ § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) [ § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). ] [ § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. ] [ § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). ] [ § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). ] [ § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und 2 GWB (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. ] [ § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. ] [ § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG (1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 und 11 oder Absatz 2 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. § 19 Abs. 1 S. 1 MiLoG (1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 8, 10 und 11 oder Absatz 2 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. § 4 Abs. 1 NTVergG (1) Öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die bei Angebotsabgabe erklären, bei der Ausführung des Auftrags im Inland ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes und ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere von Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) - AEntG -, zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. ] [ § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. ] [ § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. ] [ § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. ] [ § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. ] [ § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. ] [ § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. ] [ § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Verbotstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russlandsanktion) ] [ § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. ] [ § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. ] [ § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ] Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften.
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LOT-0001 · Ausschreibung eines 2-Achs-Fahrzeuges mit 15 t zGG inklusive Absetzkipperaufbau
- Bei der Wertung des Kriteriums Preis erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis die volle Punktzahl von 85 Punkten. Angebote mit einem höheren Preis erhalten eine entsprechend geringere Punktzahl. Die Reduzierung der Punktzahl erfolgt proportional zur prozentualen Abweichung des Angebotspreises vom niedrigsten Angebotspreis. Rechnerisches Beispiel: 85 x (niedrigster Angebotspreis/ Angebotspreis)
- 85 %
- 5 Punkte werden gewährt, wenn Motor, Getriebe oder Fahrassistenzsysteme eine Leistung 230 kW – 250kW hat.
- 5 %
- 10 Punkte werden gewährt, wenn die Garantie für Fahrzeug und Aufbau mindestens 3 Jahre beträgt.
- 10 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
[ § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) [ § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). ] [ § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. ] [ § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). ] [ § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). ] [ § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und 2 GWB (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. ] [ § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. ] [ § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG (1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 und 11 oder Absatz 2 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. § 19 Abs. 1 S. 1 MiLoG (1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 8, 10 und 11 oder Absatz 2 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. § 4 Abs. 1 NTVergG (1) Öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die bei Angebotsabgabe erklären, bei der Ausführung des Auftrags im Inland ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes und ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere von Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) - AEntG -, zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. ] [ § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. ] [ § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. ] [ § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. ] [ § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. ] [ § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. ] [ § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. ] [ § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Verbotstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russlandsanktion) ] [ § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. ] [ § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. ] [ § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ] Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 22.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 353048-2026
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| IFITURRI Feuerwehr- und Umwelttechnik GmbH | Berlin | 2 | 0 | 22.06.2026 | 0,01 € | steigend |
| DTDaimler Truck AG | Wilnsdorf | 2 | 0 | 22.06.2026 | 0,01 € | steigend |
| BMBucher Municipal GmbH | Hannover | 2 | 0 | 19.06.2026 | 254 Tsd. € | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Nordrhein-Westfalen (60) · Niedersachsen (54) · Bayern (28) · Baden-Württemberg (27) · Rheinland-Pfalz (15) · Sachsen (14)| ZAZweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover | Hannover | 21 | 11.08.2026 |
| ABAbfallwirtschaftsbetrieb Böblingen | Böblingen | 6 | 30.06.2026 |
| ZAZweckverband Abfallwirtschaft Region Trier | Mertesdorf | 5 | 26.06.2026 |
| EHEntsorgung Herne | Herne | 5 | 22.06.2026 |
| WDWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR | Duisburg | 4 | 04.08.2026 |
| AAAWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Einkauf | Köln | 4 | 15.05.2026 |
| SWStadt Wolfenbüttel | Wolfenbüttel | 3 | 13.08.2026 |
| SUStadt Ulm - Zentrale Vergabestelle Liefer- und Dienstleistungen | Ulm | 3 | 12.08.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweit- Lieferung von 6 geländegängigen Pick-ups mit offener LadeflächeHans Witteler GmbH & Co. KGWald und Holz NRWMünster, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet11.12.2025noch 3 Monate31.12.2026
- Aufbau und Lieferung von fünf Wechselladerfahrzeugen, davon zwei mit KranWalser GmbHFraport AGFrankfurt am Main, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.10.2025noch 4 Monate17.01.2027
- Lieferung zweiachsiger, geschlossener Geländewagen für den ForstdienstAutohaus Klein Inh. Martin Klein eK.Wald und Holz NRWMünster, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet06.12.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Lieferung von Gerätewagen Betreuung für den Katastrophenschutz in BrandenburgB. Göbel & Sohn GmbHMinisterium des Innern und für Kommunales des Landes BrandenburgPotsdam, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet30.09.2024noch 6 Monate30.03.2027
- Lieferung von Universalgeräteträgern mit AnbaugerätenBietergemeinschaft (Ahlborn GmbH Nutzfahrzeuge, RKF Bleses GmbH, Schelling Nutzfahrzeuge GmbHLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverHannover, Deutschland30 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet18.05.2026noch 8 Monate18.05.2027
- Wechselladerfahrzeuge und Abrollbehälter für LogistikVolvo Group Trucks Vertrieb Nord GmbHLandesamt für innere Verwaltung M-V, Abteilung Beschaffung/DienstleistungenSchwerin, Deutschland2,3 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet16.08.2024noch 11 Monate16.08.2027
- Lieferung von 158 Winterdienst-Lastkraftwagen für den AutobahnbetriebsdienstIVECO Deutschland AG +1 weitereDie Autobahn GmbH des BundesBerlin, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet18.06.2026noch 15 Monate31.12.2027
- Mannschaftstransportwagen für FachgruppenMAN Truck & Bus Deutschland GmbHBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonn, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet21.01.2025noch 28 Monate21.01.2029
Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
Aktiv seit 2024 · 7 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| SVScania Vertrieb und Service GmbH | 1 | 11.05.2026 | 211 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 17.08.2026 | Lieferung eines Umschlagbaggers | Offen | - | - |
| 17.08.2026 | Lieferung eines Radladers | Offen | - | - |
| 13.08.2026 | Lieferung von drei 3-Achs-Niederflurfahrzeugen mit 26 t zulässigem Gesamtgewicht inklusive Aufbau und Schüttung | Offen | - | - |
| 11.05.2026 | Lieferung von Radlader und Umschlagbagger zur Abfallwirtschaft | Vergeben | - | 185 Tsd. € |
| 04.05.2026 | Lieferung und dauerhafte Betriebsbereitschaft einer abfallwirtschaftlichen Branchensoftware | Offen | - | - |
| 20.03.2026 | Lieferung eines 2-Achs-Fahrzeuges mit 15 t zGG inklusive Absetzkipperaufbau | Vergeben | SVScania Vertrieb und Service GmbH | 211 Tsd. € |
| 20.03.2024 | Übernahme und Transport von jährlich 6.000 bis 7.500 Tonnen Bioabfall aus dem Raum Celle | Offen | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenLieferung von drei 3-Achs-Niederflurfahrzeugen mit 26 t zulässigem Gesamtgewicht inklusive Aufbau und Schüttung
Celle · Offen · Frist 18.09.2026
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Celle beauftragt die Lieferung von drei 3‑Achs‑Niederflurfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26 t, inklusive Aufbau und Schüttung. Die Fahrzeuge sollen vollständig geliefert werden. Die Angebotsfrist endet am 18. September 2026.
81 % ähnlichLieferung eines Umschlagbaggers
Celle · Offen · Frist 22.09.2026
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Celle schreibt die Lieferung eines Umschlagbaggers aus. Das Gerät soll für die kommunale Abfallwirtschaft in Celle eingesetzt werden. Das Verfahren ist offen und die Angebotsfrist endet am 22. September 2026. Der Auftragswert wird nicht angegeben.
69 % ähnlichLieferung eines Radladers
Celle · Offen · Frist 22.09.2026
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Celle schreibt die Lieferung eines Radladers aus. Das Los umfasst die Bereitstellung eines einzelnen Radladers inklusive Transport bis zum Einsatzort. Der Zuschlag wird nach dem niedrigsten Preis vergeben. Angebotsfrist ist der 22. September 2026.
63 % ähnlichLieferung eines 12-Tonnen-Lkw mit Dreiseitenkipper für den Winterdienst
Köln · Offen · Frist 14.10.2026
Die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH beschafft im Auftrag der Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement, einen 12-Tonnen-Lkw mit Dreiseitenkipper. Das Fahrzeug darf höchstens 3.200 Millimeter hoch sein und soll mit Werkzeugkiste sowie Verkehrswarnanlage ausgestattet und betriebsfertig für den Winterdienst geliefert werden; außerdem sind Schneepflug und Streuer einsatzbereit umzubauen. Der Leistungsort liegt in Köln, die Angebotsfrist endet am 14. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
61 % ähnlichNeues Dreiachs-Abrollkipperfahrzeug mit Dieselantrieb und Abrollkipperaufbau
Böblingen · Offen · Frist 21.09.2026
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Böblingen beschafft ein neues dreiachsiges Lkw-Fahrgestell mit Dieselantrieb sowie den passenden Abrollkipperaufbau. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose: das Fahrgestell und den Aufbau. Der Einsatzort liegt in der Region Böblingen; die Angebotsfrist endet am 21. September 2026 um 09:00 Uhr.
59 % ähnlichLieferung von Absetzkipper und Abrollkipper mit Fahrgestellen und Aufbauten
Kaiserslautern · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadtverwaltung Kaiserslautern schreibt die Lieferung von einem Absetzkipper und zwei Abrollkippern aus, die in vier Losen strukturiert sind: Fahrgestelle und Aufbauten für beide Kippertypen. Das offene Vergabeverfahren richtet sich an Lieferanten und hat eine Bewerbungsfrist bis zum 22. September 2026. Die Beschaffung findet in Kaiserslautern statt und wird ohne EU-Förderung durchgeführt.
58 % ähnlichLieferung eines Kleinlastkraftwagens mit Abrolleraufbau, Containern und Anbaugeräten
37308 Heilbad Heiligenstadt · Offen · Frist 22.09.2026
Der Landkreis Eichsfeld beschafft für die Verwaltungsgemeinschaft Leinetal in Bodenrode-Westhausen einen Kleinlastkraftwagen mit Abrolleraufbau einschließlich Containern und Anbaugeräten. Das Fahrzeug soll schnellstmöglich nach Auftragserteilung, spätestens bis zum 26. Februar 2027, geliefert werden; vorgesehen ist ein Leasingvertrag über 72 Monate ab Lieferung. Angebote müssen bis zum 22. September 2026 um 10:00 Uhr elektronisch eingereicht werden, wobei der niedrigste Preis den Zuschlag bestimmt.
58 % ähnlichAbfallsammelfahrzeuge und Müllsammelaufbauten in vier Losen
Hannover · Offen · Frist 04.11.2026
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover beschafft im Rahmen einer Vereinbarung mindestens 80 und höchstens 90 Abfallsammelfahrzeuge in vier Losen. Vorgesehen sind Niederflur-Fahrgestelle für Lastkraftwagen sowie Pressplattenaufbauten für Rest-, Bio-, Papier-, Pappe- und Kartonabfälle, Sperrabfall und schweren Gewerbeabfall. Die Leistung ist für die Region Hannover vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 4. November 2026 um 10:00 Uhr UTC.
57 % ähnlich16-Tonnen-Lastkraftwagen mit Dreiseitenkipperbrücke und Winterdienstgeräten
Flensburg · Offen · Frist 29.09.2026
Das Technische Betriebszentrum AöR in Flensburg beschafft einen 16-Tonnen-Lastkraftwagen mit zwei Achsen, Allradantrieb, Dreiseitenkipperbrücke und Winterdienstausrüstung. Die Beschaffung ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 umfasst das Fahrzeug selbst, Los 2 die passende Winterdienstausrüstung. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren mit Preisgewichtung als alleiniges Zuschlagskriterium und Bewerbungsfrist bis 29. September 2026.
57 % ähnlichAbfallsammelfahrzeug
Datteln · Offen · Frist 29.09.2026
Der kommunale Servicebetrieb Datteln schreibt die Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs aus. Die Beschaffung ist in zwei Lose aufgeteilt: Fahrgestell sowie Aufbau und Schüttung. Die Frist für die Angebotsabgabe endet am 29. September 2026. Der geschätzte Auftragswert ist nicht angegeben.
56 % ähnlichLastkraftwagen als Abrollkipper mit Salzstreuer und erforderlichen Aufbauten
Freising · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Freising beschafft einen Lastkraftwagen als Abrollkipper in zwei Teilen: ein Fahrgestell mit hydrostatischem Antrieb der Vorderachse, der Antriebskonfiguration 6x2 und einem zulässigen Gesamtgewicht von 26.000 Kilogramm sowie Aufbauten und Umbauarbeiten. Vorgesehen sind unter anderem ein Salzstreuer mit einem Fassungsvermögen von 5 Kubikmetern und eine technische Nutzlast des Abrollkippers von 21.000 Kilogramm. Leistungsort ist Freising, die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
56 % ähnlichLieferung eines Mietenumsetzer für Schlepper
Hannover · Offen · Frist 30.09.2026
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover beschafft einen Mietenumsetzer für den Heckanbau an Schlepper mit Rückfahreinrichtung. Das Gerät soll zum seitlichen Umsetzen von Trapezmieten eingesetzt werden und verfügt über eine Stahlkonstruktion mit Dreipunktaufhängung Kategorie III sowie eine Gelenkwelle. Die Ausschreibung läuft nach offenen Verfahrensregeln mit Abgabefrist zum 30. September 2026 in der Region Hannover.
54 % ähnlichFabrikneuer Allrad-Lkw-Kipper mit Ladekran für den städtischen Bauhof
Offen
Die Stadtverwaltung Olbernhau beschafft für ihren Bauhof einen fabrikneuen Lastkraftwagen mit Kipper und Ladekran. Das Fahrzeug soll ein zulässiges Gesamtgewicht von höchstens 15.000 kg, Allradantrieb mit 250 PS und einen Ladekran mit 9,0 Metertonnen Hubmoment haben. Der Leistungsort ist der Bauhof Olbernhau im sächsischen Olbernhau; der späteste Liefertermin ist vom Anbieter nach Zuschlag anzugeben. Teilnahmeanträge müssen bis zum 11. September 2026 um 12:00 Uhr eingereicht werden.
53 % ähnlichLieferung eines 3-Achser-Müllwagens inkl. Fahrgestell, Pressplatte und Lifter
Wiesbaden · Offen · Frist 21.09.2026
Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden beschaffen einen 3‑Achser‑Müllwagen, der in drei Lose aufgeteilt ist: Fahrgestell, Pressplatte und Lifter. Die Ausschreibung ist offen und richtet sich an Lieferanten, die das komplette Fahrzeug oder einzelne Komponenten liefern können. Der Einsendeschluss für Angebote ist der 21. September 2026.
53 % ähnlichLieferung eines 5,5-Tonnen-Lastkraftwagens mit Müllpressenaufbau
Offen · Frist 21.09.2026
Der Landkreis Harburg – Zentrale Vergabestelle für die Gemeinde Neu Wulmstorf beschafft einen 5,5-Tonnen-Lastkraftwagen mit Müllpressenaufbau. Die Lieferung ist für die Gemeinde Neu Wulmstorf vorgesehen; Angebote müssen bis zum 21. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
53 % ähnlichZweiachsiges Abfallsammelfahrzeug mit Pressplattenaufbau für die Abfallabfuhr
Worms · Offen · Frist 20.10.2026
Die Entsorgungs- und Baubetrieb Worms AöR (ebwo AöR) beschafft ein zweiachsiges Abfallsammelfahrzeug mit Pressplattenaufbau als Hecklader für die Abfallabfuhr. Auftraggeber ist die Stadtverwaltung Worms beziehungsweise die ebwo AöR in Worms, Rheinland-Pfalz. Es ist ein Fahrzeug vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
53 % ähnlichLieferung fahrbarer Abfallsammelbehälter mit 660 Litern Fassungsvermögen
Hannover · Offen · Frist 16.10.2026
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover schreibt die Lieferung fahrbarer Abfallsammelbehälter mit Flachdeckel und einem Fassungsvermögen von 660 Litern aus. Vorgesehen ist eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren und einer Höchstmenge von 3.600 Behältern für die Region Hannover; optional sollen die Behälter mit einem RFID-Transponder zur elektronischen Identifizierung ausgestattet werden können. Die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
53 % ähnlichLieferung eines Abrollkippers
Offen · Frist 21.09.2026
Die EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH beschafft einen Abrollkipper. Der Auftrag umfasst ein Fahrzeug und ist der Region DE8 in Deutschland zugeordnet. Die Angebotsfrist endet am 21. September 2026 um 10:00 Uhr (UTC).
53 % ähnlichFrontlader-Abfallsammelfahrzeug mit 26-Tonnen-Fahrgestell und mindestens 30 m³ Aufbau
Jena · Offen · Frist 24.09.2026
Der Kommunalservice Jena beschafft ein Abfallsammelfahrzeug als Frontlader in zwei Losen. Vorgesehen sind ein Fahrgestell mit 6x2*4-Antrieb und einem zulässigen Gesamtgewicht von 26 Tonnen sowie ein Abfallsammelaufbau mit mindestens 30 m³ Volumen. Die Lieferung erfolgt für die Region Jena; Angebote müssen bis zum 24. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
52 % ähnlichLieferung eines Diesel-Kastenwagens mit Hochdach
Offen · Frist 22.09.2026
Die Landeshauptstadt Magdeburg, Eigenbetrieb Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb, beschafft einen Kastenwagen mit Hochdach für den Rechtsverkehr. Das Fahrzeug darf ein zulässiges Gesamtgewicht von höchstens 3.500 kg haben, muss mindestens 1.000 kg Nutzlast bieten und mit Diesel, AdBlue und einem Hubraum von höchstens 2.000 ccm ausgestattet sein. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 08:00 Uhr; der Einsatzort ist der Region Magdeburg (NUTS-Code DEA22) zugeordnet.
52 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Scania Vertrieb und Service GmbH
Zuschlagswert: 210.630 EUR · Vertragsschluss: 11.05.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
264 vergleichbare Verfahren, davon 116 mit erfasstem Zuschlag · 75 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 260.564 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 7 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Daimler Truck AG · Berlin
8 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG · Osterholz-Scharmbeck
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ZÖLLER - KIPPER GmbH · Mainz
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Jungbluth Nutzfahrzeuge Vertriebs GmbH · Plaidt
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
MAN Truck & Bus Deutschland GmbH · München
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ITURRI Feuerwehr- und Umwelttechnik GmbH · Wilnsdorf
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Zöller-Kipper · Mainz
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ITURRI Feuerwehr- und Umwelttechnik GmbH · Berlin
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Daimler Truck AG · Wilnsdorf
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bucher Municipal GmbH · Hannover
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Lieferung von 6 geländegängigen Pick-ups mit offener Ladefläche
Wald und Holz NRW · Münster
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Hans Witteler GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 11.12.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Aufbau und Lieferung von fünf Wechselladerfahrzeugen, davon zwei mit Kran
Fraport AG · Frankfurt am Main
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 17.01.2027
Auftragnehmer: Walser GmbH
Vertragsschluss: 17.10.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Lieferung zweiachsiger, geschlossener Geländewagen für den Forstdienst
Wald und Holz NRW · Münster
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Autohaus Klein Inh. Martin Klein eK.
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Lieferung von Gerätewagen Betreuung für den Katastrophenschutz in Brandenburg
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg · Potsdam
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.03.2027
Auftragnehmer: B. Göbel & Sohn GmbH
Vertragsschluss: 30.09.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Lieferung von Universalgeräteträgern mit Anbaugeräten
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 18.05.2027
Auftragnehmer: Bietergemeinschaft (Ahlborn GmbH Nutzfahrzeuge, RKF Bleses GmbH, Schelling Nutzfahrzeuge GmbH
Vertragsschluss: 18.05.2026
Zuschlagswert: 30.000.000 EUR
- Wechselladerfahrzeuge und Abrollbehälter für Logistik
Landesamt für innere Verwaltung M-V, Abteilung Beschaffung/Dienstleistungen · Schwerin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 16.08.2027
Auftragnehmer: Volvo Group Trucks Vertrieb Nord GmbH
Vertragsschluss: 16.08.2024
Zuschlagswert: 2.261.172 EUR
- Lieferung von 158 Winterdienst-Lastkraftwagen für den Autobahnbetriebsdienst
Die Autobahn GmbH des Bundes · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: IVECO Deutschland AG +1 weitere
Vertragsschluss: 18.06.2026
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Mannschaftstransportwagen für Fachgruppen
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 21.01.2029
Auftragnehmer: MAN Truck & Bus Deutschland GmbH
Vertragsschluss: 21.01.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
29227 · Celle
info@zacelle.de0514175024207 erfasste Verfahren, davon 2 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenAbteilung Allgemeine Verwaltung - Einkauf
info@zacelle.de051417502420
Regierungsvertretung Lüneburg
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 4131 153308
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 17.09.2026, 19:51 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 20.03.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 11:45 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
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