Lieferung eines Engstellen-Abfallsammelfahrzeugs

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.03.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Entsorgung Herne
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
19.02.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Fahrzeuge für Abfall (34144510)
  • Müllfahrzeuge (34144511)
  • Müllverdichtungsfahrzeuge (34144512)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
118682-2026
Verfahrensnummer
a226e2ef-4b39-4a2f-aef3-685ce8acc5d2

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Entsorgung Herne AöR schreibt die Lieferung eines fabrikneuen Abfallsammelfahrzeugs für den Einsatz in Engstellen aus. Das Fahrzeug muss ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 18 Tonnen aufweisen und eine Fahrzeugbreite von 2.350 mm nicht überschreiten. Der Auftrag wird als ein Los vergeben und rein über den Preis entschieden.

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Leistungsbeschreibung

Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Punkt 5.1 (LOT-0001) aufgeführten Einzelleistungen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Engstellen-Abfallsammelfahrzeugs für die Entsorgung Herne AöR

    Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von einem kompletten, fabrikneuen Abfallsammelfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 18.000 kg, einer Motorleistung von ca. 260 kW, einem Pressplattenaufbau mit einem Behältervolumen von ca. 11 m³ sowie einer Au-tomatikschüttung. Das Fahrzeug muss über eine geringe Spurbreite verfügen und insbesondere für das Befahren von Engstellen geeignet sein. Die Fahrzeugbreite (ohne Spiegel) darf 2.350 mm nicht überschreiten. Zudem sind verschiedene Zubehörkomponenten gemäß Leistungsbeschreibung zu liefern. Die Lieferleistung wird in einem Los vergeben. Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen: • Zulassung: Übernahme aller Formalitäten und Kosten für die Zulassung nach StVZO (inkl. Zuteilung der Kennzeichen und Bereitstellung der Plaketten). • Übergabe und Abnahme: Bereitstellung und förmliche Abnahme des betriebsbereiten Komplettfahrzeugs am Standort des Auftraggebers. • Technische Dokumentation: Vollständige Bereitstellung aller technischen Unterlagen (inkl. elektronischer Version). • Einweisung/Schulung: Durchführung der Einweisung und Schulung für das Bedien- und Werkstattpersonal am Standort des Auftraggebers. • Ersatzteilsicherheit: Sicherstellung der Lieferung gängiger Ersatzteile innerhalb von 48 Stunden am Standort des Auftraggebers für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren nach Übergabe des Fahrzeugs. • Ausbildungssupport: Bereitstellung von Werkstattschulungsunterlagen zum internen Ge-brauch für die Ausbildungswerkstatt.

    Frist: 30.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 26.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 354726-2026

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