TED·519012-2026·Schließt in 30 Tagen

Lieferung einer schlüsselfertigen PKI-Lösung für die Polizei NRW

Nordrhein-Westfalen
Duisburg, Germany·Veröffentlicht 27. Juli 2026
IT-DienstleistungenIT-HardwareÖffentliche VerwaltungSicherheitPkiIt SicherheitOeffentliche VerwaltungPolizei NrwHardware AppliancesZertifikatsmanagement
Auftragswert
~€500k
Geschätzt · Konfidenz high
Einreichungsfrist
25. Aug. 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW schreibt die Bereitstellung einer schlüsselfertigen Public-Key-Infrastruktur (PKI) zur Zertifikatsverwaltung aus. Der Auftrag erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von etwa fünf Jahren (1800 Tage). Der geschätzte Gesamtwert beläuft sich auf rund 500.000 Euro.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden offenen Verfahrens einen EVB-IT Erstellungsvertrag für die Erstellung einer schlüsselfertigen PKI-Lösung auf Basis von Hardware-Appliances zur manuellen und automatisierten Bereitstellung von digitalen Zertifikaten für den internen Einsatz bei der Polizei NRW gemäß Leistungsbeschreibung (Kapitel B) zu vergeben.

VergabeHero-Einschätzung

Die Polizei Nordrhein-Westfalen sucht einen Dienstleister für die Einrichtung einer sogenannten PKI-Lösung. PKI steht für Public-Key-Infrastruktur und ist ein System, das digitale Zertifikate erstellt und verwaltet, um die Sicherheit der internen Kommunikation und Datenübertragung zu gewährleisten. Die Lösung soll auf spezieller Hardware basieren und sowohl manuelle als auch automatisierte Prozesse für die Zertifikatsausgabe ermöglichen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung ohne feste Abnahmemengen, die über einen Zeitraum von rund fünf Jahren läuft. Der Auftraggeber schätzt den Gesamtwert der Leistungen auf etwa 500.000 Euro.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß GWB
  • Bietergemeinschaftserklärung bei Konsortien
  • Erklärung zur Eignungsleihe bei Einsatz von Nachunternehmern
  • Verpflichtungserklärung für Unterauftragnehmer

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

gesetzliche Ausschlussgründe führen zum Ausschluss! zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB Die nachfolgend aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zusammen mit dem Angebot (Angebotsvordruck (Formular 324 EU) kann vom Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden)vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf diese Nachforderung. Weitergehend behält der Auftraggeber sich das Recht vor, insofern einzelne geforderte Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes - aufzufordern, diese Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch. Eine Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise zum Angebot (Formular 325 EU) kann zudem beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden. Auflistung der Unterlagen: "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (das entsprechende Formular 521 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden). Bietergemeinschaften müssen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die oben geforderten Unterlagen mit dem Angebot vorlegen. Zudem müssen Bietergemeinschaften die vollständig ausgefüllte und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene "Bietergemeinschaftserklärung" mit Einreichung des Angebotes vorlegen (das entsprechende Formular 531 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden). Bei sonstigen Nachunternehmern, das heißt solchen Nachunternehmern, auf deren Kapazitäten sich ein Bieter nicht bereits zum Nachweis seiner Eignung in seinem Angebot beruft, ist eine vom Bieter vollständig ausgefüllte und unterschriebene "Erklärung Eignungsleihe/Unterauftrag" vorzulegen (der entsprechende Vordruck Formular 532 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden)! Darüber hinaus hat der Bieter mit seinem Angebot das von ihm ausgefüllte Formular 533 EU "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" vorzulegen. Mit Angebotsabgabe sind Art und Umfang der vorgesehenen Unterauftragnehmerleistung/-en in dem Formular anzugeben. Der/die Name/n und die Anschrift/en des/der Unterauftragnehmer/s sind dem Auftraggeber auf Verlangen spätestens vor Erteilung des Zuschlages mitzuteilen (das entsprechende Formular kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden). Hinweis: Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen des/der entsprechenden Unterauftragnehmer/s anzufordern.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von einer schlüsselfertigen PKI-Lösung für die Polizei NRW

Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021_RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass während der gesamten Vertragslaufzeit Produkte und Leistungen in Höhe von ca. 500.000 Euro aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarungen wird auf 600.000 Euro beziffert. Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.

CPV 48200000Frist 25. Aug. 20261800 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 27. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 25. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero