Lieferung einer elektrisch angetriebenen Kehrmaschine

Was wird ausgeschrieben
Die Technischen Betriebe Schwelm schreiben die Beschaffung einer neuen elektrisch angetriebenen Kehrmaschine aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung des Fahrzeugs bis spätestens Ende 2026. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Technischen Betriebe Schwelm AÖR beabsichtigen die Beschaffung einer neuen elektrisch angetriebenen Kehrmaschine (konkrete Anforderungen s. LV) I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: a) Betriebshaftpflichtversicherung b) jährlicher Mindestumsatz in den letzten drei Jahren: 400.000 € 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit: a) 2 Referenzen: Lieferung einer elektrisch angetriebenen Kehrmaschine innerhalb der letzten 3 Jahren II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Rechtsmittelbelehrung Sollten wir einer Rüge nicht abhelfen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen einen Antrag bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (Nachprüfungsantrag). VII. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag bis 30.12.2026 VIII. Zuschlagskriterien: Preis
Die Technischen Betriebe Schwelm suchen einen Anbieter für eine neue, elektrisch betriebene Kehrmaschine. Interessierte Unternehmen müssen ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch einen jährlichen Mindestumsatz von 400.000 Euro nachweisen und zwei Referenzen über die Lieferung ähnlicher elektrischer Kehrmaschinen aus den letzten drei Jahren vorlegen. Die Vergabe des Auftrags erfolgt rein nach dem günstigsten Preis. Der Lieferzeitraum erstreckt sich bis zum 30. Dezember 2026.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Betriebshaftpflichtversicherung
- Mindestumsatz von 400.000 EUR in den letzten drei Jahren
- 2 Referenzen über die Lieferung elektrischer Kehrmaschinen (letzte 3 Jahre)
- VHB Bund 124 Eigenerklärung zur Eignung
- VHB NRW 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe
- VHB NRW 522 Eigenerklärung Mindestlohngesetz
- VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Unterlagen werden nachgefordert mit entsprechender Frist
Aufteilung in Lose
1 LotDie Technischen Betriebe Schwelm AÖR beabsichtigen die Beschaffung einer neuen elektrisch angetriebenen Kehrmaschine (konkrete Anforderungen s. LV) I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: a) Betriebshaftpflichtversicherung b) jährlicher Mindestumsatz in den letzten drei Jahren: 400.000 € 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit: a) 2 Referenzen: Lieferung einer elektrisch angetriebenen Kehrmaschine innerhalb der letzten 3 Jahren II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Rechtsmittelbelehrung Sollten wir einer Rüge nicht abhelfen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen einen Antrag bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (Nachprüfungsantrag). VII. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag bis 30.12.2026 VIII. Zuschlagskriterien: Preis
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 3. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung