Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: RKF-Bleses GmbH

Auftragswert

€205k

Zuschlag am

27. Juli 2026

TED·542652-2026

Lieferung einer Kehrsaugmaschine als Vorführfahrzeug

Nordrhein-Westfalen
Soest, Germany·Veröffentlicht 5. Aug. 2026
FahrzeugeMaschinenbauÖffentliche VerwaltungEntsorgung und ReinigungKommunaltechnikFahrzeugbeschaffungReinigungstechnikOeffentliche BetriebeVorfuehrfahrzeug
Auftragswert
~€120k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Kommunalen Betriebe Soest schreiben die Beschaffung einer Kehrsaugmaschine als Vorführfahrzeug aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los mit einer Lieferfrist von 90 Tagen. Die Vergabe erfolgt anhand einer Gewichtung von 60 % Preis und 40 % Qualität.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung einer Kehrsaugmaschine als Vorführfahrzeug

VergabeHero-Einschätzung

Die Kommunalen Betriebe Soest suchen eine Kehrsaugmaschine, die bereits als Vorführfahrzeug genutzt wurde. Das Fahrzeug soll den Fuhrpark der städtischen Betriebe ergänzen, um Reinigungsaufgaben im Stadtgebiet effizienter zu erledigen. Da es sich um ein Vorführfahrzeug handelt, ist eine zeitnahe Verfügbarkeit innerhalb von 90 Tagen gefordert. Die Entscheidung für den Anbieter fällt zu 60 Prozent über den Preis und zu 40 Prozent über die Qualität des Angebots.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung einer Kehrsaugmaschine als Vorführfahrzeug

Lieferung einer Kehrsaugmaschine als Vorführfahrzeug für die Kommunale Betriebe Soest

CPV 3414443190 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Wertung gemäß der Vergabeunterlagen

    60%
  • quality

    Bewertung gemäß Bewertungsmatrix der Vergabeunterlagen

    40%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an RKF-Bleses GmbH · €205k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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