Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Bucher Municipal GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

16. Juli 2026

TED·511788-2026

Lieferung einer Großkehrmaschine mit Rechtslenkung und Winterdienst-Vorrüstung

Schleswig-Holstein
Flensburg, Germany·Veröffentlicht 23. Juli 2026
FahrzeugbeschaffungÖffentliche VerwaltungEntsorgung und StadtreinigungKommunalfahrzeugeStrassenreinigungWinterdienstFahrzeugbeschaffungOeffentliche Betriebe
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Technische Betriebszentrum (TBZ) AöR in Flensburg schreibt die Lieferung einer Großkehrmaschine aus. Das Fahrzeug muss als Rechtslenker ausgeführt sein und über eine Vorrüstung für den Winterdienst verfügen. Die Lieferfrist beträgt 180 Tage.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung einer Großkehrmaschine, Rechtslenker, Vorrüstung für den Winterdiensteinsatz, für das TBZ AöR Flensburg, Az: 114/2026

VergabeHero-Einschätzung

Das Technische Betriebszentrum (TBZ) der Stadt Flensburg sucht eine neue Großkehrmaschine für die Straßenreinigung. Das Fahrzeug muss zwingend als Rechtslenker konfiguriert sein, um dem Fahrer eine bessere Sicht auf den Straßenrand zu ermöglichen, und zudem für den Einsatz im Winterdienst vorbereitet sein. Der Auftrag umfasst die Lieferung des Fahrzeugs innerhalb von 180 Tagen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung einer Großkehrmaschine, Rechtslenker, Vorrüstung für den Winterdiensteinsatz, für das TBZ AöR Flensburg

Lieferung einer Großkehrmaschine, Rechtslenker, Vorrüstung für den Winterdiensteinsatz, für das TBZ AöR Flensburg, Az: 114/2026

CPV 34144430180 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 23. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 16. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Bucher Municipal GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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