Lieferung der Möbelausstattung für den Neubau des Förderzentrums Mitte in Erkrath
Was wird ausgeschrieben
Der Kreis Mettmann schreibt die Möblierung für den Neubau des Förderzentrums Mitte am Campus Sandheide in Erkrath aus. Der Auftrag umfasst die Ausstattung von zwei Gebäudeteilen des neuen Schulkomplexes. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet im Juni 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Lieferung der Möbelausstattung für den Neubau des FZ Mitte Ekrath am Campus Sandheide
Der Kreis Mettmann sucht einen Anbieter für die komplette Möbelausstattung des neuen Förderzentrums Mitte am Standort Erkrath. Das Projekt ist Teil eines größeren Schulneubaus auf dem Campus Sandheide, bei dem zwei der fünf neuen Gebäudeteile für das Förderzentrum vorgesehen sind. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage der notwendigen Einrichtungsgegenstände für den Schulbetrieb. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung mit der Ausstattung öffentlicher Bildungseinrichtungen mitbringen. Da wertungsrelevante Unterlagen nicht nachgefordert werden können, ist eine besonders sorgfältige Zusammenstellung der Angebotsunterlagen erforderlich.
Zentrale Anforderungen
1 Punkte- Vollständige Einreichung aller wertungsrelevanten Unterlagen bei Angebotsabgabe (keine Nachforderung möglich)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Wertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgefordert werden.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Kreis Mettmann ist Träger der nachfolgend genannten Schule und Auftraggeber dieser Vergabe. Name der Schule Anschrift Förderzentrum Mitte Standort Erkrath "Campus Sandheide" Daniel Schreber Weg 25, 40699 Erkrath Die Kreisverwaltung Mettmann errichtet am o.g. Standort einen Schulneubau. Insgesamt werden fünf Gebäudeteile errichtet, von welchen zwei Gebäudeteile zukünftig den Standort Erkrath der Förderzentrums Mitte beherbergen werden. Ziel dieser Vergabe ist es, einen fachkundigen und verlässlichen Vertragspartner zu finden, der die Vollausstattung des Schulneubaus realisiert und der zu einem festgelegten Auftragstermin die Lieferung und Montage des in der Anlage 1 beschriebenen Mobiliars für die o.g. Schule übernimmt. Insgesamt sollen in den jeweils drei Etagen der beiden Gebäudeteile des Förderzentrums achtzehn Klassenräume mit Nebenräumen, verschiedene Büros, Team- bzw. Lehrerstützpunkte, Fachräume sowie weitere Sonderräume (wie ein Schülercafé oder die Schulbibliothek) vollständig mit neuem Mobiliar ausgestattet werden. Alle zu liefernden Positionen müssen den deutschen Normen und Vorschriften, insbesondere den Sicherheitsvorschriften (CE oder GS-Zeichen), entsprechen. Alle durch die Bundesrepublik Deutschland übernommenen Vorschriften der EU sind zu berücksichtigen. Die angebotenen Schulmöbel haben der DIN EN 1729 zu entsprechen. Zusätzlich müssen alle Komponenten nach den geltenden GUV-Richtlinien sicherheitsgeprüft sein. Stellt sich nach Prüfung heraus, dass die vorgegebenen Eigenschaften und Standards nicht gegeben sind, verpflichtet sich der Auftragnehmer den vorgeschriebenen Zustand nachträglich und unentgeltlich herzustellen. Es müssen Systeme angeboten werden, die eine jahrelange problemlose Nutzung im schulischen Bereich gewährleisten und die für weitere mindestens fünf Jahre verfügbar sind, um eventuelle Ersatzbeschaffungen oder zusätzlich benötigtes Mobiliar in passender Ausführung beschaffen zu können. Bei Modelländerungen bzw. Änderungen von Materialien oder Eigenschaften bzw. Funktionen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig vor Einführung informiert. Ohne Zustimmung des Auftraggebers dürfen keine Änderungen, insbesondere Änderungen an zertifizierten Produkten, die eine erneute Zertifizierung erforderlich machen, vorgenommen werden. Der Auftrag soll nach aktuellem Stand der Bauarbeiten in den zwei Wochen vor den Herbstferien (Ferien 19.10.26 bis 30.10.26), also in der 41./42. KW 2026 vom 05. bis zum 16.10.26 ausgeführt werden. Die Ausführungsfrist entspricht dem o.g. Ausführungszeitpunkt. Alle Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragserteilung und nicht etwa nach Klärung von Detailfragen. Bei, im Einzelfall zu erstellenden, Sonderanfertigungen ist die Ausführungsfrist mit dem Auftraggeber gesondert abzustimmen. Die Lieferung der Möbel erfolgt jeweils frei Verwendungsstelle sowie kostenfreier und umweltgerechter Entsorgung der Verpackungsmaterialien. Bei Auslieferung sind die notwendigen Verpackungsmaterialien durch den Einsatz von wiederverwendbaren Möbeldecken auf ein unverzichtbares Minimum zu reduzieren. Die Gewährleistung für die Güte der Materialien sowie für verlangte Leistungen und einwandfreie Funktion beträgt für alle im Leistungsumfang enthaltenen Teile 2 Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Schlussabnahme. Diese hat in angemessener Frist jedoch spätestens 4 Wochen nach Inbetriebnahme zu erfolgen. Für alle angebotenen Komponenten gilt eine Nachlieferfrist von 5 Jahren ohne Aufpreis gegenüber der jeweils gültigen Standardpreisliste. Zum Nachweis der Eignung und Zuverlässigkeit wird die Angabe von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen in Bezug auf Leistungsumfang und Auftragsvolumen -möglichst von Institutionen des öffentlichen Rechts- aus den letzten drei Jahren gefordert. Diese sollen bereits zusammen mit dem Angebot spätestens jedoch auf Anforderung innerhalb von 5 Werktagen benannt werden. Bei der Benennung der Referenzen sollten mindestens Informationen über den Auftraggeber, die Art und den Umfang sowie eines Ansprechpartners des jeweiligen Auftraggebers enthalten sein. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der beste Angebotspreis.
Zeitplan
- 21. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung