TED·492525-2026·Schließt in 32 Tagen

Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20

Niedersachsen
Hannover, Germany·Veröffentlicht 16. Juli 2026
Feuerwehr- und RettungstechnikÖffentliche VerwaltungBrandschutzFeuerwehrtechnikBrandschutzRettungsdienstOeffentliche BeschaffungAusruestung
Auftragswert
~€55k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
16. Aug. 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die KWL mbH schreibt die Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein neues Löschgruppenfahrzeug (LF 20) der Stadt Hemmingen aus. Der Auftrag umfasst drei Teilbereiche: ein Kombigerät der Firma Weber, Atemschutztechnik sowie eine Wärmebildkamera. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 16. August 2026.

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Los 3 „Beladung“, Los 3.1 „Beladung Kombigerät Fa. Weber“, Los 3.2 „Beladung Atemschutz“, Los 3.3 „Beladung Wärmebildkamera“

VergabeHero-Einschätzung

Die KWL mbH sucht einen Lieferanten für die technische Ausstattung eines neuen Löschgruppenfahrzeugs vom Typ LF 20 für die Stadt Hemmingen. Die Beschaffung ist in drei Teilbereiche unterteilt, die unter anderem ein hydraulisches Kombigerät der Firma Weber, Atemschutzgeräte und eine Wärmebildkamera umfassen. Es handelt sich um eine klassische Ausrüstungsbeschaffung für den Brandschutz. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung in der Lieferung von Feuerwehrtechnik nachweisen können.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung der Beladung für ein LF 20 (Stadt Hemmingen)

Los 3 „Beladung“, Los 3.1 „Beladung Kombigerät Fa. Weber“, Los 3.2 „Beladung Atemschutz“, Los 3.3 „Beladung Wärmebildkamera“

CPV 34144210Frist 16. Aug. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 16. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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