Rahmenvertrag für Inhouse-Lernangebote und Trainings
Was wird ausgeschrieben
Die ekom21 schreibt einen Rahmenvertrag für Inhouse-Lernangebote für Führungskräfte und Mitarbeitende aus. Der Leistungsumfang umfasst fachliche und überfachliche Trainings, Coachings sowie E-Learning-Angebote. Das Auftragsvolumen ist auf 600.000 Euro netto für die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Diese Ausschreibung dient dem Abschluss eines Rahmenvertrags in Bezug auf Inhouse-Lernangebote für Führungskräfte und Mitarbeitende der ekom21 unter dem Aspekt des Vollsortiments.
Das kommunale Gebietsrechenzentrum ekom21 sucht einen Partner für die Durchführung von Inhouse-Schulungen. Das Angebot soll als Vollsortimenter sowohl fachliche als auch überfachliche Trainings, Coachings und digitale Lernformate wie E-Learnings für die Belegschaft und Führungskräfte abdecken. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einem geschätzten Gesamtwert von 600.000 Euro. Die Auswahl des Anbieters erfolgt zu 70 Prozent auf Basis qualitativer Kriterien wie dem Trainerkonzept und einer Präsentation sowie zu 30 Prozent über den Preis.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
- Vollständigkeit der Teilnahmeanträge und Angebote
- Fachliche Eignung gemäß Vergabeunterlagen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. § 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Ausschreibungsgegenstand umfasst: Tainings (fachlich und überfachlich), Coachings und Zussatzleistungen (wie bspw. E-Learnings etc.). Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Es soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen werden. Über die Regelvertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung der Bekanntmachung schätzt der Auftraggeber einen Auftragswert von 600.000,00 Euro (netto). Der Höchstwert für dieses Vergabeverfahrens beträgt ebenfalls 600.000,00 Euro (netto) festgelegt.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality30%
Angebotspräsentation
- quality40%
Trainerkonzept
- price30%
Wertungspreis
Zeitplan
- 20. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung