evergabe.de·6508724

Leitsystem für Ver- und Entsorgungsanlagen am Flughafen Frankfurt

Auftraggeber unbekannt
Germany·Veröffentlicht 12. Juni 2026
IT-DienstleistungenIngenieurleistungenVerkehrFlughafenbetriebVersorgungswirtschaftLeittechnikAutomatisierungWasserwirtschaftFlughafen InfrastrukturIt IntegrationBetriebsunterstuetzung
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Flughafen Frankfurt plant die Beschaffung eines neuen Leitsystems zur Überwachung und Steuerung der Ver- und Entsorgungsanlagen. Der Auftrag umfasst die Lieferung, Implementierung, Integration, Migration sowie den anschließenden Betrieb des Systems. Der Fokus liegt dabei auf Regenrückhaltebecken, Schmutzwasserpumpwerken und Versickerungssystemen inklusive zentraler Visualisierung.

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Neues Leitsystem zur Überwachung, Steuerung und automatisierten Verbundsteuerung der Ver‑ und Entsorgungsanlagen am Flughafen Frankfurt: Lieferung, Implementierung, Integration, Migration und Betrieb. Fokus: Regenrückhaltebecken, Schmutzwasserpumpwerke, Einleit‑/Versickerungssysteme sowie zentrale Visualisierung. ohne Frist (Vorinformation)

VergabeHero-Einschätzung

Der Flughafen Frankfurt sucht einen Partner für die Modernisierung seines Leitsystems für die Wasserver- und -entsorgung. Das System soll die Steuerung und Überwachung von kritischen Anlagen wie Regenrückhaltebecken und Pumpwerken automatisieren und zentral visualisieren. Der Auftrag beinhaltet den gesamten Lebenszyklus von der technischen Implementierung und Datenmigration bis hin zum laufenden Betrieb. Da es sich um eine Vorinformation handelt, dient diese Bekanntmachung der frühzeitigen Marktinformation für interessierte IT- und Automatisierungstechnik-Anbieter.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 12. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Quelle: evergabe

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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