Verkehrsmanagementsystem mit Strategiearbeitsplatz für die Verkehrsmanagement- und Tunnelleitzentrale Baden-Württemberg
Was wird ausgeschrieben
Das Land Baden-Württemberg beschafft die Entwicklung, Implementierung und den Betrieb eines Verkehrsmanagementsystems (VMS BW) mit einem Strategiearbeitsplatz. Das System dient als zentrales operatives System für das dynamische regionale Verkehrsmanagement und die betriebstechnische Überwachung von Tunnelanlagen. Die Vergabe umfasst sowohl die Herstellung der IT-Komponenten als auch deren Betrieb durch den Auftragnehmer sowie die Überlassung zur Nutzung durch das Ministerium für Verkehr. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) erfüllt gem. § 53a Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Straßengesetzes Baden-Württemberg „landesweit zentral wahrzunehmende Aufgaben im Straßenwesen“ u.a. • „Verkehrsmanagement“, • „Planung, Bau und Steuerung von verkehrsbeeinflussenden Anlagen“, • „betriebstechnische Überwachung der Tunnelanlagen“, • sowie den hierfür notwendigen „Aufbau und Betrieb der Verkehrs- und Tunnelleitzentrale“, im Bereich der Straßen in der Baulast des Landes oder des Bundes. Zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages plant das VM derzeit neben dem Aufbau einer Verkehrsmanagementzentrale (VMZ), auch die Umsetzung und Implementierung eines Verkehrsmanagementsystems (VMS BW) als zentrales operatives System für das dynamische regionale Verkehrsmanagement. Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren werden die Herstellung von IT-Komponenten bestehend aus einem „Verkehrsmanagementsystem“ mit einem „Strategiearbeitsplatz“ für das geplante VMS BW sowie der Betrieb der hergestellten/erarbeiteten IT-Komponenten durch den Auftragnehmer sowie die Überlassung der IT-Komponenten zur Nutzung durch den Auftraggeber vergeben.
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg vergibt die Entwicklung und den Betrieb eines neuen Verkehrsmanagementsystems für die geplante Landesverkehrsmanagementzentrale. Das System soll künftig das dynamische Verkehrsmanagement im gesamten Bundesland steuern und gleichzeitig die betriebstechnische Überwachung der Tunnelanlagen ermöglichen. Der Auftrag umfasst sowohl die Software-Entwicklung (ein Verkehrsmanagementsystem mit strategischem Arbeitsplatz) als auch den laufenden Betrieb durch den Auftragnehmer. Es handelt sich um ein IT-Großprojekt im öffentlichen Sektor mit einer Vertragslaufzeit von mehreren Jahren, bei dem der Preis zu 60 % und die Qualität zu 40 % bewertet werden. Bieter müssen unter anderem nachweisen, dass sie nicht nach GWB §§ 123 oder 124 ausgeschlossen sind und keine Russland-Verbindungen nach EU-Sanktionsrecht bestehen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123, 124 GWB (keine Ausschlussgründe)
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG)
- Nachweis: Kein Russland-Bezug gemäß Art. 5 k) VO (EU) 833/2014
- Erfahrung mit der Entwicklung komplexer IT-Systeme im öffentlichen Sektor
- Fähigkeit zum Betrieb und zur Wartung von IT-Komponenten
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Für die Zuschlagserteilung werden nur Angebote berücksichtigt, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zum Beleg, dass die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 3 MiLoG, § 21 Abs. 3 AEntG und § 98c des Aufenthaltsgesetzes nicht vorliegen, hat das interessierte Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen vorzulegen: 1. Eigenerklärung im Sinne von § 19 Abs. 3 MiLoG, § 21 Abs. 3 AEntG und § 98c des Aufenthaltsgesetzes nach Formblatt Anlage T06_VMS_BW_Erklärung_Ausschlussgründe_MiLoG_AEntG_Aufenthaltsgesetz, 2. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB nach Formblatt Anlage T07_VMS_BW_Erklärung_Ausschlussgründe_§ 124 Abs 1 Nr 1 und 3 GWB und 3. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB, § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB nach Formblatt Anlage T05_VMS_BW_Erklärung_Ausschlussgründe § 123 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB . Nach Art. 5 k) VO (EU) 833/2014 ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dort genannten Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Die Bewerber haben daher die „Eigenerklärung zu einem Bezug zu Russland nach Art. 5 k) VO (EU) 833/2014“ nach dem Formblatt Anlage T08_VMS_BW_Erklärung_Russlandbezug mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Angebote von Bewerbern, die einen in Art. 5 k) VO (EU) 833/2014 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Nachforderungen erfolgen nach Maßgabe des § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotMit dem vorliegenden Vergabeverfahren werden die Herstellung von IT-Komponenten bestehend aus einem „Verkehrsmanagementsystem“ mit einem „Strategiearbeitsplatz“ für das geplante VMS BW sowie der Betrieb der hergestellten/erarbeiteten IT-Komponenten durch den Auftragnehmer sowie die Überlassung der IT-Komponenten zur Nutzung durch den Auftraggeber vergeben.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price60%
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Kap. 12 der Datei „Verfahrensbrief“) aufgeführt. Der Preis hat eine Gewichtung von 60 %.
- quality40%
Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Kap. 12 der Datei „Verfahrensbrief“) aufgeführt. Die Qualität hat eine Gewichtung von 40 %.
Zeitplan
- 30. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung