Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Lüchow-Dannenberg
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg schreibt die Beförderung von Schülern im freigestellten Verkehr aus. Der Auftrag ist in 12 Lose unterteilt und umfasst einen Zeitraum von zwei Schuljahren (2026/2027 bis 2027/2028) mit einer optionalen Verlängerung um ein weiteres Jahr. Die Leistungen betreffen verschiedene Schulen und Einzugsgebiete im Landkreis.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der Ausschreibung sind die in dieser Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die Leistungen werden in 12 Losen vergeben. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt mit dem ersten Schultag des Schuljahres 2026/2027. Sie endet zum Ende des Schuljahres 2027/2028. Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungszeitraums um ein Schuljahr.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg sucht für den Zeitraum von 2026 bis 2028 Transportunternehmen für den sogenannten freigestellten Schülerverkehr. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler, die nicht den regulären Linienverkehr nutzen können, gezielt zu ihren Schulen wie der Wendlandschule in Dannenberg oder der Christophorusschule in Göddenstedt befördert werden. Der Auftrag ist in 12 einzelne Lose aufgeteilt, was es Anbietern ermöglicht, sich auf bestimmte Routen oder Schulen zu bewerben. Es besteht zudem die Option, den Vertrag um ein weiteres Schuljahr zu verlängern.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung von umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
- Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung zu restriktiven Maßnahmen gegen Russland (EU-Verordnung 833/2014)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist, 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben. Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Aufteilung in Lose
12 LoteLos 1: Schülerbeförderung Christophorusschule Göddenstedt
Los 2: Schülerbeförderung Hofschule Wendisch Evern
Los 3: Schülerbeförderung Wendlandschule Dannenberg-Kooperationsklasse Grundschule Lüchow (Anzufahrende Orte: Wustrow , Dangenstorf , Lüchow)
Los 4: Schülerbeförderung Wendlandschule Dannenberg - Zukunftswerkstatt Dannenberg (Anzufahrende Orte: Kolborn, Lüchow, Breustian, Prisser , Dannenberg)
Los 5: Schülerbeförderung Wendlandschule Dannenberg (Anzufahrende Orte: Schnackenburg, Restorf, Pevestorf , Langendorf)
Los 6: Schülerbeförderung Wendlandschule Dannenberg (Anzufahrende Orte: Katemin , Neu Darchau , Sammatz , Hitzacker - Wendlandschule, Sammatz - Zukunftswerkstatt Dannenberg)
Los 7: Schülerbeförderung Wendlandschule Dannenberg (Anzufahrende Orte: Warpke , Nienbergen , Bergen , Clenze , Bischof , Klein Gaddau , Krummasel)
Los 8: Schülerbeförderung Wendlandschule Dannenberg (Anzufahrende Orte: Penkefitz , Dannenberg , Lüggau)
Los 9: Schülerbeförderung Wendlandschule Dannenberg (Anzufahrende Orte : Breese an der Göhrde , Zernien, Bellahn )
Los 10: Schülerbeförderung Wendlandschule Dannenberg (Anzufahrende Orte : Güstritz , Wustrow , Königshorst , Saaße )
Los 11: Schülerbeförderung Wendlandschule Dannenberg (Anzufahrende Orte: Lüchow , Müggenburg , Schaafhausen)
Los 12: Schülerbeförderung Wendlandschule Dannenberg (Anzufahrende Orte: Lübbow , Woltersdorf , Vasenthien )
Zuschlagskriterien
12 Kriterien- price
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Zeitplan
- 8. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 23. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung