Fahrdienstleistungen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst
Was wird ausgeschrieben
Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen schreibt Fahrdienstleistungen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Bremen-Mitte und Bremerhaven aus. Der Auftrag umfasst die Personenbeförderung von Ärzten zu Einsatzorten, teilweise unter Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen, wobei der Zuschlag jeweils auf den niedrigsten Preis pro Bereitschaftsstunde erteilt wird.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der KVHB obliegt die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Land Bremen durch die ihr angehörenden Vertragsärzte. Zu dieser Aufgabe gehört auch die Organisation eines ärztlichen Bereitschaftsdienstes in den sprechstundenfreien Zeiten. Der zum Bereitschaftsdienst eingeteilte Arzt muss schnellstmöglich zum Einsatzort befördert werden, um eine bestmögliche Versorgung der Patienten zu gewährleisten. Mit dieser Ausschreibung werden deshalb Fahrdienstleistungen zur Personenbeförderung mit PKW einschließlich qualifizierter Fahrer beauftragt, die der Auftragnehmer für die KVHB während der Laufzeit der Vereinbarung erbringt. Der Auftrag ist teilweise mit emissionsfreien Fahrzeugen durchzuführen. Dies Leistung ist in die beiden Lose Bremen-Mitte und Bremerhaven aufgeteilt. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertrag.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen sucht einen Dienstleister, der Ärzte im Bereitschaftsdienst sicher und schnell zu ihren Patienten befördert. Der Auftrag ist in zwei Gebiete unterteilt: Bremen-Mitte und Bremerhaven. Eine Besonderheit ist die Anforderung, teilweise emissionsfreie Fahrzeuge einzusetzen, um den ökologischen Fußabdruck zu verringern. Bieter müssen ihre Eignung durch diverse Erklärungen, etwa zur steuerlichen Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, nachweisen. Der Zuschlag wird rein über den Preis pro Bereitschaftsstunde entschieden.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Bestätigung der Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrechtsverpflichtungen
- Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung zu restriktiven Maßnahmen gemäß EU-Verordnung 833/2014
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die genannten Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Fehlende, unvollständige oder fehlende Unterlagen und Angaben können nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
Aufteilung in Lose
2 LoteDer KVHB obliegt die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Land Bremen durch die ihr angehörenden Vertragsärzte. Zu dieser Aufgabe gehört auch die Organisation eines ärztlichen Bereitschaftsdienstes in den sprechstundenfreien Zeiten. Der zum Bereitschaftsdienst eingeteilte Arzt muss schnellstmöglich zum Einsatzort befördert werden, um eine bestmögliche Versorgung der Patienten zu gewährleisten. Mit dieser Ausschreibung werden deshalb Fahrdienstleistungen zur Personenbeförderung mit PKW einschließlich qualifizierter Fahrer beauftragt, die der Auftragnehmer für die KVHB während der Laufzeit der Vereinbarung erbringt. Der Auftrag ist teilweise mit emissionsfreien Fahrzeugen durchzuführen. Los 1 betrifft den Raum Bremen-Mitte. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertrag.
Der KVHB obliegt die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Land Bremen durch die ihr angehörenden Vertragsärzte. Zu dieser Aufgabe gehört auch die Organisation eines ärztlichen Bereitschaftsdienstes in den sprechstundenfreien Zeiten. Der zum Bereitschaftsdienst eingeteilte Arzt muss schnellstmöglich zum Einsatzort befördert werden, um eine bestmögliche Versorgung der Patienten zu gewährleisten. Mit dieser Ausschreibung werden deshalb Fahrdienstleistungen zur Personenbeförderung mit PKW einschließlich qualifizierter Fahrer beauftragt, die der Auftragnehmer für die KVHB während der Laufzeit der Vereinbarung erbringt. Der Auftrag ist teilweise mit emissionsfreien Fahrzeugen durchzuführen. Los 2 betrifft den Raum Bremerhaven. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertrag.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis je Bereitschaftsstunde und je Los (bei identischen Preisen entscheidet das Los).
- price
Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis je Bereitschaftsstunde inklusive Umsatzsteuer (brutto) und je Los (bei identischen Preisen entscheidet das Los).
Zeitplan
- 5. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung