Generalplanung für eine zentrale Unterbringungseinrichtung in Rheine
Was wird ausgeschrieben
Die Bezirksregierung Münster plant die Errichtung einer zentralen Unterbringungseinrichtung für bis zu 450 Geflüchtete in Rheine in Containerbauweise. Der Auftrag umfasst die Generalplanung auf Basis bereits vorliegender Vorplanungen. Das Vergabeverfahren für die Bauumsetzung durch einen Generalunternehmer ist für das Jahr 2026 vorgesehen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
In der Stadt Rheine soll auf einer derzeit ungenutzten Fläche der ehemaligen Straßenmeisterei eine zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) für bis zu 450 Bewohner inkl. erforderlichen Funktionsräumen entstehen. Die Bezirksregierung Münster ist Auftraggeber (nachfolgend AG) der ZUE. Die Errich-tung der ZUE wurde mit der Stadt Rheine abgestimmt. Das ausgewählte Grundstück ist im Besitz der Stadt Rheine und wird für die Errichtung und den Betrieb der ZUE an die Bezirksregierung Münster vermietet. Der Auftraggeber geht derzeit von einer langfristigen Nutzungsdauer aus. Für die Planung der neuen Unterbringungseinrichtung in Rheine in Containerbauweise wurden im Rah-men einer Standortanalyse sowie einer Machbarkeitsstudie die Grundstückstauglichkeit für die Umsetzung der ZUE Rheine untersucht, bestätigt und in einem iterativen Prozess der Nutzerbedarf gemeinsam mit der Bezirksregierung Münster ermittelt. Der dadurch erreichte Planungsstand (Aufstellskizze ZUE, Funktionsplan, Machbarkeitsstudie Brandschutz, Baugrundgutachten, Raumanforderungsliste, Musterküchenplanung) beinhaltet im Wesentlichen die Merkmale und die Planungstiefe der Leistungsphase 2 gemäß HOAI, teilweise auch der Leistungsphase 3 gemäß HOAI. Auf Grundlage dieses Planungsstandes wird parallel die Ausschreibung eines Generalunternehmers für die Bauumsetzung vor-bereitet. Das Vergabeverfahren soll in Q1/Q2 2026 starten.
Die Bezirksregierung Münster beauftragt die Generalplanung für eine neue Unterkunft für bis zu 450 geflüchtete Menschen in Rheine. Das Projekt wird in Containerbauweise auf dem Gelände einer ehemaligen Straßenmeisterei realisiert, wobei bereits erste Vorplanungen und Machbarkeitsstudien vorliegen. Die Generalplanung baut auf diesen Ergebnissen auf, um die bauliche Umsetzung vorzubereiten. Da das Projekt für eine langfristige Nutzung ausgelegt ist, sind hohe Anforderungen an die Planungssicherheit und Funktionalität gestellt.
Aufteilung in Lose
1 LotIn der Stadt Rheine soll auf einer derzeit ungenutzten Fläche der ehemaligen Straßenmeisterei eine zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) für bis zu 450 Bewohner inkl. erforderlichen Funktionsräumen entstehen. Die Bezirksregierung Münster ist Auftraggeber (nachfolgend AG) der ZUE. Die Errich-tung der ZUE wurde mit der Stadt Rheine abgestimmt. Das ausgewählte Grundstück ist im Besitz der Stadt Rheine und wird für die Errichtung und den Betrieb der ZUE an die Bezirksregierung Münster vermietet. Der Auftraggeber geht derzeit von einer langfristigen Nutzungsdauer aus. Für die Planung der neuen Unterbringungseinrichtung in Rheine in Containerbauweise wurden im Rah-men einer Standortanalyse sowie einer Machbarkeitsstudie die Grundstückstauglichkeit für die Umsetzung der ZUE Rheine untersucht, bestätigt und in einem iterativen Prozess der Nutzerbedarf gemeinsam mit der Bezirksregierung Münster ermittelt. Der dadurch erreichte Planungsstand (Aufstellskizze ZUE, Funktionsplan, Machbarkeitsstudie Brandschutz, Baugrundgutachten, Raumanforderungsliste, Musterküchenplanung) beinhaltet im Wesentlichen die Merkmale und die Planungstiefe der Leistungsphase 2 gemäß HOAI, teilweise auch der Leistungsphase 3 gemäß HOAI. Auf Grundlage dieses Planungsstandes wird parallel die Ausschreibung eines Generalunternehmers für die Bauumsetzung vor-bereitet. Das Vergabeverfahren soll in Q1/Q2 2026 starten.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price60%
Niedrigster Preis
- quality40%
Qualifikationen und Erfahrung im Planungsbüro. Der Auftraggeber berücksichtigt als qualitatives Zuschlagskriterium die Erfahrung des mit der Ausfüh-rung des Auftrags betrauten Personals, weil vorliegend die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann (§ 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VgV). Der Bieter hat mit seinem Angebot Angaben über die vorhandene Qualifikation und Erfahrung der im Auftrags-fall für die Projektleitung und stellvertretende Projektleitung einzusetzenden Mitarbeiter einzureichen. Einzelheiten zu den geforderten Inhalten und zur Wertung sind in der Unterlage 05 Zuschlagsmatrix dargestellt. Das Zuschlagskriterium „Qualifikationen und Erfahrung im Planungsbüro“ wird mit 40 % bewertet und ist mit insgesamt 52 Bewertungspunkten (BP) versehen.
Zeitplan
- 28. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert