Legionellenprophylaxe und Hygienespülung in Leerstandswohnungen der Direktion Koblenz
Was wird ausgeschrieben
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben schreibt Dienstleistungen zur Legionellenprophylaxe in Leerstandswohnungen der Direktion Koblenz aus. Der Auftrag umfasst die Durchführung automatischer Hygienespülungen alle 72 Stunden sowie deren Dokumentation über einen Zeitraum von sechs Jahren. Das Volumen variiert jährlich und umfasst zwischen 180 und 280 Wohneinheiten.
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Gegenstand der Ausschreibung ist eine umfassende Legionellenprophylaxe der Leerstandswohnungen mittels automatischer Hygienespülung sowie deren Dokumentation. Der anzubietende Einheitspreis bezieht sich auf die Leistungspauschale für die alle 72 Stunden durchzuführende Legionellenspülung pro Leerstandswohnung. Es ist daher von 122 Spülungen pro Wohnung und Jahr auszugehen. Zusätzliche Spülungen sind nach Bedarf gesondert zu erbringen. Es wird im ersten Vertragsjahr von einem Leerstandsvolumen von 280 Wohneinheiten ausgegangen, im zweiten Jahr von 250, im dritten Jahr von 220, im vierten Jahr von 180, im fünften Jahr von 180 und im sechsten Jahr von 180.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Legionellenprophylaxe in leerstehenden Wohnungen im Bereich der Direktion Koblenz. Dabei müssen die Wasserleitungen alle 72 Stunden automatisch gespült und dieser Vorgang lückenlos dokumentiert werden. Der Auftrag ist auf sechs Jahre angelegt, wobei die Anzahl der zu betreuenden Wohnungen jährlich zwischen 180 und 280 Einheiten schwankt. Bieter müssen neben den üblichen gesetzlichen Ausschlusskriterien auch spezifische Vorgaben zum Russland-Bezug beachten. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: VOEK 443-25)
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Ausschluss von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB
- Einhaltung der Vorgaben zum Russland-Bezug gemäß Anlage B-03
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
- Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3.1 verwiesen. - Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3.2 verwiesen. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Ausschreibung ist eine umfassende Legionellenprophylaxe der Leerstandswohnungen mittels automatischer Hygienespülung sowie deren Dokumentation. Der anzubietende Einheitspreis bezieht sich auf die Leistungspauschale für die alle 72 Stunden durchzuführende Legionellenspülung pro Leerstandswohnung. Es ist daher von 122 Spülungen pro Wohnung und Jahr auszugehen. Zusätzliche Spülungen sind nach Bedarf gesondert zu erbringen. Es wird im ersten Vertragsjahr von einem Leerstandsvolumen von 280 Wohneinheiten ausgegangen, im zweiten Jahr von 250, im dritten Jahr von 220, im vierten Jahr von 180, im fünften Jahr von 180 und im sechsten Jahr von 180.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Leistungsverzeichnis gewertet.
Zeitplan
- 15. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung