Leerung von Abfallbehältern und Abfallsammlung auf Rastanlagen im Bereich Frankfurt-Gelnhausen

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Entsorgungsdienstleistungen für Rastanlagen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Frankfurt-Gelnhausen aus. Der Auftrag umfasst die regelmäßige Leerung der Abfallbehälter sowie die Abfallsammlung für den Zeitraum von 2026 bis 2028. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.
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Leerung Abfallbehälter und Abfallsammlung auf Rastanlagen im Zuständigkeitsbereich der AS Frankfurt-Gelnhausen 2026 - 2028
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Sauberkeit auf Rastanlagen entlang der Autobahnen im Bereich Frankfurt-Gelnhausen. Konkret geht es um die regelmäßige Leerung der Mülleimer und die allgemeine Abfallsammlung auf den Rastplätzen für einen Zeitraum von zwei Jahren. Da es sich um eine reine Preisvergabe handelt, gewinnt das wirtschaftlich günstigste Angebot. Interessierte Unternehmen müssen ihre Zuverlässigkeit durch Nachweise zur Einhaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern sowie gesetzlichen Mindestlohn- und Arbeitsschutzvorgaben belegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über die Erfüllung der Sozialversicherungsbeiträge
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Aufteilung in Lose
1 LotLeerung Abfallbehälter und Abfallsammlung auf Rastanlagen im Zuständigkeitsbereich der AS Frankfurt-Gelnhausen 2026 - 2028
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 1. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung