Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Voets Autozentrum Magdeburg Süd

Auftragswert

€194k

Zuschlag am

29. Mai 2026

TED·376149-2026

Leasing von 26 Elektro-PKW

Sachsen-Anhalt
Magdeburg, Germany·Veröffentlicht 2. Juni 2026
Fahrzeuge und TransportLeasing-DienstleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturElektromobilitaetLeasingOeffentliche VerwaltungFahrzeugflotteSachsen Anhalt
Auftragswert
~€468k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt schreibt die Beschaffung von 26 Elektrofahrzeugen im Wege des Leasings aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Bereitstellung einer Fahrzeugflotte für den Dienstbetrieb. Die Ausschreibung umfasst ein einziges Los.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von 26 Stück PKW als Elektrofahrzeuge auf Leasingbasis

VergabeHero-Einschätzung

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt sucht einen Leasinggeber für insgesamt 26 Elektro-PKW. Diese Fahrzeuge sollen den Fuhrpark der Behörde modernisieren und den Dienstbetrieb unterstützen. Da es sich um ein Leasingmodell handelt, liegt der Fokus auf den monatlichen Raten und den Konditionen für die Bereitstellung der Elektrofahrzeuge. Der Zuschlag wird ausschließlich nach dem wirtschaftlichsten Preis vergeben, was bedeutet, dass das günstigste Angebot den Vorzug erhält.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Lieferung von 26 Stück PKW auf Leasingbasis (Elektrofahrzeuge)

Lieferung von 26 Stück PKW als Elektrofahrzeuge auf Leasingbasis

CPV 34144900
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Wirtschaftlichster Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Voets Autozentrum Magdeburg Süd · €194k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero