Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

€579k

TED·461259-2026

Zimmererarbeiten für den Neubau einer Futterzentrale am LAZBW Aulendorf

Baden-Württemberg
Ravensburg, Germany·Veröffentlicht 6. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenZimmererarbeitenHolzbauOeffentliches BauvorhabenLandwirtschaftliches ZentrumDachbau
Auftragswert
€579k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Landesamt für Vermögen und Bau Baden-Württemberg schreibt Zimmererarbeiten für den Neubau einer Futterzentrale am Standort Aulendorf aus. Der Auftrag umfasst unter anderem die Lieferung und Montage von Bauholz, Brettsperrholzdecken, Windfangnetzen sowie Stahltüren und Rolltoren. Die Ausführung erfolgt im Rahmen des landwirtschaftlichen Bauprojekts am LAZBW.

Vollständige Beschreibung anzeigen

AFS_Zimmererarbeiten

VergabeHero-Einschätzung

Das Landesamt für Vermögen und Bau Baden-Württemberg sucht einen Auftragnehmer für Zimmererarbeiten im Zuge des Neubaus einer Futterzentrale am Landwirtschaftlichen Zentrum Baden-Württemberg (LAZBW) in Aulendorf. Die Arbeiten umfassen den Einbau von rund 58 Kubikmetern Bauholz, 591 Quadratmetern Brettsperrholzdecke sowie die Montage von Windfangnetzen, Stahltüren und Rolltoren. Zudem ist die Eindeckung einer Dachfläche von etwa 600 Quadratmetern mit Klemmrippen vorgesehen. Es handelt sich um ein klassisches Bauprojekt für einen spezialisierten Handwerksbetrieb im Bereich Holzbau.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000AFS_Zimmererarbeiten
€579k

Bau einer Futterzentrale 58 m³ Bauholz, 591 m² Brettsperrholzdecke, 210 m² Windfangnetz, 8 Stk Stahltüren, 8 Stk Rolltore, ca. 600 m² Dach Klemmrippe

CPV 45000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    ---

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero